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Heute im Bundesrat: Länder fordern zahlreiche Änderungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz

Plenarsitzung des Bundesrates am 23.11.2018


Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, der Kassenpatienten schnelleren Zugang zu Arztterminen verschaffen soll. In seiner am 23. November 2018 beschlossenen Stellungnahme spricht der Bundesrat sich unter anderem dafür aus, dass die zeitnahe Terminvermittlung auch für die ärztlichen Untersuchungen von Kindern - die U 1 bis U 9 - gelten solle.

Gegen Monopolstellung von MVZ

Kritik äußert der Bundesrat an den geplanten Vereinfachungen bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): er fürchtet, dass sie deren konzernartige Monopolstrukturen weiter begünstigen. Bereits heute besäßen MVZ in einzelnen Regionen eine bedenkliche Monopolstellung. Es müsste deshalb eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die sicherstellt, dass MVZ auch künftig eine ausreichende Versorgungssicherheit gewährleisten. Versorgungsentscheidungen müssten frei von patientenschädlichen Fremdeinflüssen sein, betont der Bundesrat.

Es muss um die Versorgung der Patienten gehen

In eine ähnliche Richtung zielt die Forderung der Länder, dass Krankenhaus-MVZ oder zahnärztliche MVZ die Zulassung nur erhalten dürfen, wenn sie in der Nähe des Krankenhauses betrieben werden und es einen fachlichen Bezug zwischen den Einrichtungen gibt. Auf diese Weise könnten MVZ verhindert werden, bei denen Versorgungsgesichtspunkte nicht im Vordergrund stehen.

Zugang zur Psychotherapie

Ausdrücklich wenden sich die Länder gegen die geplante Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Zugang zur Psychotherapie neu zu steuern. Der Erstkontakt zwischen Patient und Psychotherapeut sei erst im Jahr 2017 neu geregelt worden. Seitdem hätten sich die Wartezeiten auf ein Erstgespräch erheblich verkürzt. Bevor weitere Anpassungen vorgenommen würden, sollte die Evaluation dieser Neuregelung abgewartet werden.

Kostenübernahme bei Präimplantationsdiagnostik

Außerdem regt der Bundesrat an, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bei der Präimplantationsdiagnostik sämtliche Kosten übernehmen. Dies würde zu einer erheblichen Entlastung der betroffenen Frauen beziehungsweise Paare führen. Da es derzeit nur um circa 200 Fälle gehe, halten sich die Kosten nach Einschätzung des Bundesrates auch im Rahmen.

Einführung von Stationsapothekern

Ausdrücklich spricht er sich für die Einführung von Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern in Krankenhäusern aus. Sie lieferten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie und seien deshalb von zentraler Bedeutung bei einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung. Ihre gesetzliche Verankerung sollte deshalb geprüft werden.

Barrierefreien Zugang zu Ärzten fördern

Für erforderlich hält der Bundesrat auch, dass die kassenärztlichen Vereinigungen den barrierefreien Zugang zur ärztlichen Versorgung fördern. Bislang würden nur rund 10 Prozent der Haus- und Augenarztpraxen einen barrierefreien Zugang anbieten. Darüber hinaus möchten die Länder den Krankenkassen ermöglichen, ihre Versorgungsleistung besser auf die Bedürfnisse der Versicherten zuschneiden zu können.

Primäres Ziel des Gesetzentwurfes: Schnellere Arzttermine

Der Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sieht vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt bislang 20 Behandlungsstunden in der Woche anbieten müssen. Haus- und Kinderärzte, Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte werden verpflichtet, wöchentlich fünf Stunden offene Sprechzeit ohne Terminvergabe einzurichten.

Terminvermittlung rund um die Uhr

Daneben soll die Terminvermittlung ausgebaut werden. Wer einen Arzttermin benötigt und nicht schnell genug bekommt, kann sich künftig unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, die dann innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln muss. Der Service steht an allen Tagen der Woche 24 Stunden zur Verfügung und ist auch online nutzbar.

Bessere Vergütung

Für die Behandlung von Patienten, die über den Terminservice vermittelt werden, sollen Ärzte Zuschläge erhalten. Ebenso für neue Patienten und solche, die in der offenen Sprechstunde behandelt werden. Zuschläge sind auch für Ärzte vorgesehen, die in ländlichen unterversorgten Regionen praktizieren.

Versorgung in ländlichen Regionen sichern

Um die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen, wird die Kassenärztliche Vereinigung darüber hinaus verpflichtet, eigene Praxen oder mobile Versorgungsalternativen einzurichten.

Elektronische Patientenakte ab 2021

Ebenfalls beabsichtigt ist ein erleichterter Zugriff auf medizinische Daten. So schreibt der Gesetzentwurf den Krankenkassen vor, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Einblicke in ihre Daten sollen die Patienten dann auch über ihr Smartphone oder Tablet erhalten. Auch um die Medizinischen Versorgungszentren geht es in der Regierungsvorlage: Sie sollen weiter gestärkt werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.