Mittwoch, den 30. Oktober 2019
In Deutschland waren im Jahr 2018 nach EU-Definition rund 15,3 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 18,7 % der Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Haushaltserhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) heute weiter mitteilt, waren es im Jahr 2017 mit 15,5 Millionen Menschen noch 19,0 % der Bevölkerung gewesen.
Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:
* Mit 16,0 % der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland
im Jahr 2018 armutsgefährdet (2017: 16,1 %). Das entsprach rund 13
Millionen Menschen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur
Messung relativer Einkommensarmut. Eine Person gilt nach der
EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger
als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt
(Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2018 lag dieser Schwellenwert
für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 136 Euro im Monat,
für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 385 Euro
im Monat.
* 3,1 % der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2018 von
erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2017: 3,4 %). Das
bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden
finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel
nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder
Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu
beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
* 8,1 % der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit
sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche
Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter
von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20 %. Im Jahr 2017
hatte der Wert bei 8,7 % gelegen.