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Oliver Kirchner

Sachsen-Anhalt-News: Mutmaßliche Beobachtung der AfD / Strafanzeige der AfD-Landtagfraktion gegen Unbekannt

Donnerstag, den 28. Januar 2021

Am heutigen Donnerstag stellte die AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen Unbekannt wegen aller rechtlich in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen übler Nachrede, Verleumdung sowie übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens sowie wegen Geheimnisverrates und Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Die Strafanzeige und der Strafantrag resultieren aus der Berichterstattung, welche zuerst eine sachsen-anhaltische Lokalzeitung verbreitete, die AfD in Sachsen-Anhalt stünde unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Die AfD-Fraktion als Vereinigung des Landtages von Sachsen-Anhalt stellte hier Strafanzeige unter anderem, weil die Information, dass die AfD angeblich beobachtet werde, aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium heraus erfolgte – so berichteten mehrere Medien gleichlautend. Dabei muss derjenigen Person, welche Informationen aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium beziehungsweise deren Beratungsgegenstände trotz bestehender Vertraulichkeits- und Geheimschutzverpflichtung mitgeteilt hat, aufgrund der regelmäßig erfolgten Belehrung bewusst sein, dass sie pflichtverletzend handelt und Straftatbestände erfüllt.

Oliver Kirchner (Foto), Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, kommentiert dazu:

„Das, was hier passierte und immer noch passiert, stellt einen beispiellosen Bruch der gesetzlichen Bestimmungen und demokratischen Regeln in unserem Land dar. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft zügig ihre Ermittlungen aufnimmt und schnellstmöglich klären kann, wer hier vertrauliche Informationen, egal welcher Art auch immer, an die Presse lancierte. Für mich ist das nicht nur ein Regelbruch, vielmehr sehe ich hier einen massiven Angriff auf die Integrität der Mitglieder, Repräsentanten, Kandidaten und Abgeordneten der AfD und unseren verfassungsmäßigen Anspruch auf chancengleiche Teilhabe im Wettbewerb der Parteien. Demjenigen, der hier vertrauliche Informationen an die Presse gab, sollte das bewusst gewesen sein. Sowas zersetzt unsere Demokratie und nicht, wie mancher gern behauptet, ein aufrichtiges Einstehen für unser Land und seine Bürger.“