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Hagen Kohl

AfD : Wachpolizeidienstgesetz – Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht


Sachsen-Anhalt plant zum 1. März 2018 die Ausbildung von 40 Wachpolizisten.


Laut Innenministerium Sachsen-Anhalt kann dies nicht realisiert werden, weil
geeignete Bewerber fehlen. 

Dazu sagt Hagen Kohl ( Foto ) , innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „Gut
gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Das sieht man am Beispiel des
Wachpolizeidienstgesetzes. Anders als bei den Hilfspolizisten wurden im
Wachpolizeidienstgesetz ohne Not hohe Einstellungshürden gesetzt, die sich
an denen des Polizeivollzugsdienstes orientieren. Damit soll den
‚Wachpolizisten‘ auf eigenen Antrag der problemlose Übergang in den
Vorbereitungsdienst des Polizeivollzugsdienstes ermöglicht werden. Diese
Regelungen sind nicht verfassungskonform, sie sind kontraproduktiv,
diskriminierend und unnötig. Aus diesen Gründen hat die AfD-Fraktion eine
Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Letztlich
stellt sich die Frage: Warum sollten für die Polizeilaufbahn geeignete
Kandidaten zunächst eine niedrigbezahlte Tätigkeit aufnehmen, anstatt sich
direkt für den Vorbereitungsdienst der Polizei zu bewerben? Insofern
überrascht die geringe Zahl an geeigneten Bewerbern für die Wachpolizei
nicht.“