Die 2. Änderungsverordnung zur Achten Eindämmungsverordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft. Sachsen-Anhalt setzt mit den Maßnahmen die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 um.
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