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Gesundheits News: Pflege erleichtern, Beschwerden lindern: Hilfsmittel müssen nicht allein bezahlt werden

7. Juli 2018


Von Uwe Strachovsky (be.p)

Um die häusliche Pflege zu erleichtern, besteht Anspruch auf die nötigen Hilfsmittel. „Dabei wird zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden“, erklärt Claudia Calero von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. „Zu den technischen Hilfsmitteln zählen unter anderem ein Pflegebett, Sitzhilfen, ein Schieberollstuhl, Badewannenlifter oder ein Notrufsystem.“ Unter www.gkv-spitzenverband.de können gesetzlich Versicherte das Hilfsmittelverzeichnis einsehen. Bei privat Versicherten ist es Bestandteil ihres Vertrages zur Pflegepflichtversicherung. Nur für technische Hilfsmittel, die in diesen Verzeichnissen aufgelistet sind, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten. Selbst zu zahlen haben Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal 25 Euro je Hilfsmittel. Wird dieses leihweise überlassen, entfällt die Zuzahlung.

„Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind beispielsweise Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe“, so Calero. „Dafür erstattet die Pflegeversicherung bis zu 40 Euro im Monat.“ Man müsse dafür keinen Antrag mehr stellen. Eine ärztliche Verordnung sei ebenfalls nicht notwendig, wenn bei der Begutachtung die entsprechenden Verbrauchshilfsmittel empfohlen werden und der Pflegebedürftige damit einverstanden ist. 

Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.