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Borgwardt

Magdeburg / ST - KiFöG: Mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Qualität

Magdeburg, den 8. Mai 2018

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) erklären der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt (Foto), und der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:

„Mit dem Anspruch, mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Qualität in das System KiFöG zu bringen, ist die CDU-Fraktion in die Verhandlungen gegangen. Die nun vorliegenden Eckpunkte der Neuregelung des Kinderförderungsgesetzes sind das Resultat und bringen zweifelsohne eines der wichtigsten Vorhaben der Koalition auf den Weg.“

„Als CDU-Fraktion waren uns eine konkrete Zuordnung der Verantwortlichkeiten und transparente Finanzierungswege wichtig. Mit der anteiligen Beteiligung an den Personalkosten ist dies gewährleistet. Außerdem stand für uns im Vordergrund, dass sich auch die Qualität der Kinderbetreuung verbessert. Durch die Berücksichtigung von 10 Tagen pro Erzieherin und Erzieher für Ausfallzeiten bei der Personalberechnung, ist hier ein entsprechender Einstieg geschaffen worden. Sachsen-Anhalt steckt mit den verhandelten Eckpunkten noch einmal rund 50 Millionen Euro zusätzlich in die Kinderbetreuung. Damit leisten wir unseren Beitrag für stabile Elternbeiträge“, so Borgwardt.

Krull ergänzt: „Der Betreuungsanspruch von 8 Stunden für alle Kinder - und bei Bedarf darüber hinaus - sichert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Bildungsanspruch in der Kinderbetreuung und eine Bedarfsgerechtigkeit. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte werden nach der Sommerpause in einem Gesetzesvorschlag münden. Diesen werden wir mit den Kommunen, den Trägern der Einrichtung und deren Mitarbeitern sowie den Elternvertretern umfänglich besprechen. Die Stärkung der Rolle der Gemeinden bei der Kinderbetreuung als gleichberechtigter Verhandlungspartner war uns sehr wichtig und findet sich auch so im nun präsentierten Eckpunktepapier. Bezüglich der geplanten Regelungen im ‚Gute-Kita-Gesetz? des Bundes bleibt die genaue Ausgestaltung abzuwarten. Die Mittel, die demzufolge nach Sachsen-Anhalt gehen, wollen wir sowohl für die Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung als auch für die Stabilisierung bzw. Senkung der Elternbeiträge nutzen.“