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Bundestag

Heute im Bundestag: Grünes Licht für Änderung des Asylgesetzes

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 7. November 2018

  1. Familienentlastungspaket beschlossen
  2. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss
  3. Maßnahmenpaket gegen Flugverspätungen
  4. Grünes Licht für Änderung des Asylgesetzes


01. Familienentlastungspaket beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen kämen Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte "Steuertarif auf Rädern" zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als "Tropfen auf den heißen Stein". Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen "Tarif auf Rädern" zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern für alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.



02. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung empfahl der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 24. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch zur Annahme. Die Gesetzentwürfe zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (19/4851) und zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts (19/4852) sind aufgrund von EU-Verordnungen notwendig und wurden mit Änderungen mit der Koalitionsmehrheit angenommen. Bei dem zweiten Entwurf geht es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften.

Die ebenfalls auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (19/82019/9319/630) wurden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgesetzt. Gestrichen von der Tagesordnung wurde auch der von der FDP beantragte Bericht der Bundesregierung über die Besetzung der Referatsleiterstelle im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für das Projekt "Pakt für den Rechtsstaat".

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer von der Fraktion Die Linke beantragten öffentlichen Anhörung zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (19/4724). Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist dem Entwurf zufolge im deutschen Recht bislang über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Bürgerliche Gesetzbuchs gewährleistet. Dies sei für eine Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie nicht ausreichend. Eine weitere öffentliche Anhörung soll zu dem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) durchgeführt werden. Hintergrund sind dem Entwurf zufolge die immer weiter steigenden Kosten des Immobilienerwerbs. Termine für diese Anhörungen stehen noch nicht fest.

Der Ausschuss beschloss ferner die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 2 BvQ 91/18 vor dem Bundesverfassungsgericht. Dabei geht es um einen Antrag der AfD auf eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes, mit dem die Parteienfinanzierung erhöht wird.

Auf Antrag der Fraktion Die Linke erstattete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), einen Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Danach hat der Evaluierungsprozess ergeben, dass das mit dem Gesetz verbundene Ziel deutlich verfehlt wurde. Laut Lange gibt es Handlungsbedarf, es solle aber erst das europäische Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden. Unabhängig davon sei die Stärkung der Schuldnerberatung eine wichtige Aufgabe. Lange informierte die Ausschussmitglieder ebenfalls über die Ergebnisse des Rates "Justiz und Inneres" am 11./12. Oktober 2018. Der Ausschuss befasste sich weiterhin mit einer Reihe von Gesetzentwürfen und Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist.

Weiteres Thema der Sitzung war die Reise einer Delegation des Rechtsausschusses nach Albanien und Kosovo vom 28. Oktober bis 2. November 2018, die von den Teilnehmern als erfolgreich bewertet wurde. In Albanien erhielten die Abgeordneten Einblicke in die Reformbestrebungen im Bereich Justiz und Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. In Kosovo machten sie sich ein Bild vom Stand der Stabilisierung der innenpolitischen Lage. Ein Thema der Gespräche in beiden Ländern war auch ein EU- Beitritt.



03. Maßnahmenpaket gegen Flugverspätungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) initiierte "Flug-Gipfel" am 5. Oktober 2018 war nach Einschätzung des Ministeriums "ein Erfolg". Während der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, sagte ein BMVI-Vertreter, der Gipfel habe gezeigt, dass der Flugsektor zur Zusammenarbeit bereit sei, um die insbesondere in diesem Sommer stark gestiegene Zahl an Flugausfällen und Flugverspätungen einzudämmen. Bei dem Gipfel sei deutlich geworden, dass es nicht die eine Maßnahme gebe, die dazu führen könne, dass die Pünktlichkeit steigt. Es gebe stattdessen eine Vielzahl an Stellschrauben, an denen gedreht werden müsse. Erarbeitet worden sei daher ein Maßnahmenkatalog von 24 Punkten. Darunter befänden sich auch Hausaufgaben die das BMVI selber zu erledigen habe, sagte der Ministeriumsvertreter. Des Weiteren verwies er auf das vereinbarte gemeinsame Monitoring. Die erste Sitzung des Monitoring-Kreises sei für den März 2019 geplant.

In dem erwähnten Maßnahmenkatalog findet sich unter anderem die Verpflichtung der Fluggesellschaften, die Flugpläne zu entzerren und zusätzliche Flugzeuge bereitzustellen. Außerdem sollen die Rechte der Fluggäste im Falle von Verspätungen und Flugausfällen gestärkt werden. Flughäfen sollen zudem für Sicherheitskontrollen zusätzliche Flächen schaffen und für "moderne Passagierkontrollen" sorgen. Vorgesehen ist laut dem Maßnahmenkatalog auch, die Flugsicherungs-Organisationen personell besser auszustatten und Fluglotsen flexibler einzusetzen. Auch solle mehr Kurzstrecken-Flugverkehr auf die Bahn verlagert werden.

Aus Sicht der Unionsfraktion hat die Verspätungsproblematik mit dem alle Prognosen übertreffenden Verkehrswachstum in der Luft ebenso zu tun, wie mit Streiks und extremem Wetterlagen. Es sei gut, dass das Problem auf dem Gipfel als ein gemeinsames Problem erkannt worden sei, sagte der Fraktionsvertreter und begrüßte den eingeleiteten Monitoring-Prozess.

Es sei nicht erkennbar, wie die Bahn, die selber von Verschuldung und Ausfällen geplagt sei, den Luftverkehr entlasten soll, sagte der Vertreter der AfD-Fraktion. Nicht erklärbar sei es auch, warum auf dem Flughafen Köln/Bonn nur halb so viele Fluggäste pro Stunde abgefertigt werden könnten wie in Madrid oder Amsterdam.

Das "Sommerdesaster" im Flugverkehr sei auch der zu engen Taktung und dem Unterbietungswettbewerb der Fluggesellschaften geschuldet, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Insofern sei es zu begrüßen, dass offenbar bei den Fluggesellschaften selber ein Umdenkprozess stattfinde. Um die Abläufe an den Flughäfen zu optimieren, könnten auch Standortdialoge hilfreich sein, "von allen, die am jeweiligen Flughafen etwas zu sagen haben", sagte der SPD-Vertreter.

Dass es zwischen den Akteuren im Luftverkehr keine gegenseitigen Schuldzuweisungen mehr gebe, sei zu begrüßen, verhindere aber nicht ein erneutes Flugchaos im kommenden Jahr, von dem die Branche ausgehe, weil die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichten, sagte der Vertreter der FDP-Fraktion. Er wies zudem daraufhin, dass die Gewerkschaft der Fluglotsen erhebliche Bedenken hinsichtlich einer weiteren Flexibilisierung des Fluglotseneinsatzes geäußert habe.

Aus Sicht der Linksfraktion ist es völlig unverständlich, "warum Gewerkschaften und Verbraucherverbände beim Flug-Gipfel nicht am Tisch waren". Der Fraktionsvertreter kritisierte zudem, dass zentrale Punkte in dem Maßnahmenkatalog unzureichend angesprochen würden. So seien etwa die Flughäfen am Dumpingwettbewerb in der Branche aktiv mitbeteiligt, indem sie Billigflieger anwerben würden.

Pünktlichkeit im Flugverkehr sei auch deshalb wichtig, um Flughafenanwohner vor einer Verschiebung verspäteter Flüge in die Nachtstunden zu schützen, hieß es von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig kritisierte die Fraktionsvertreterin, dass zu wenig gegen zu eng getaktete Flugpläne unternommen werde. Ebenfalls zu kritisieren sei, das das vorgelegte Maßnahmenpaket nicht mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt sei.



04. Grünes Licht für Änderung des Asylgesetzes

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für eine von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Asylgesetzes freigemacht. Gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen billigte das Gremium am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4456) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach sollen schutzberechtigte Ausländer künftig zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtet sein. Eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist laut Vorlage unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dabei ist den Angaben zufolge spätestens drei Jahre nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf beziehungsweise eine Rücknahme vorliegen. Eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen könne hierbei für das Bundesamt "neben den eigenen sowie den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden sowie der Ausländerbehörden zusätzliche Erkenntnisse begründen".

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat das Bamf während des Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016 zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. "Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten demnach nicht immer hinreichend überprüft und gewürdigt werden", heißt es in der Vorlage weiter. Den Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren komme gerade in diesen Fällen eine besondere Bedeutung zu.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion billigte das Gremium zugleich einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Danach wird der Gesetzentwurf unter anderem um vom Bundesrat vorgeschlagene Regelungen ergänzt, "die die Zulässigkeit der Datennutzung und der erkennungsdienstlichen Behandlung im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren erweitern".

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, dass die Neuregelungen benötigt würden, da es bei den Verfahren 2015/16 aufgrund des damaligen Migrationszuzugs nicht die gewünschte Sorgfalt gegeben habe.

Die SPD-Fraktion sprach von einem "wirklich guten" Gesetzentwurf, der in der Sachverständigen-Anhörung auch von der Mehrzahl der geladenen Experten begrüßt worden sei.

Die AfD-Fraktion beurteilte die angestrebte Gesetzesänderung zur Mitwirkungspflicht in Widerrufprüfverfahren gleichfalls positiv und plädierte dafür, Änderungsvorschläge des Bundesrates zu berücksichtigen.

Die FDP-Fraktion sprach sich gegen den Änderungsantrag der Koalition aus, unterstützte aber insgesamt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, bei dem es darum gehe, eine Lücke zu schließen.

Die Fraktion Die Linke kritisierte dagegen die Widerspruchverfahren und bemängelte, die Vorlage, die in eine "völlig falsche Richtung" gehe, bringe Betroffenen eine "enorme Verunsicherung".

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah keinen Anlass für die angestrebte Gesetzesänderung, bei der nicht auf den Einzelfall abgestellt werde und die beispielhaft für "Chaos" in der Flüchtlingspolitik stehe.


Foto: Bundesregierung / Bergmann