header-placeholder


image header
image
Bundestag

Heute im Bundestag: Stärkung der Bürgerbeteiligung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 8. August 2018
  1. Stärkung der Bürgerbeteiligung
  2. Profitieren von der Brückenteilzeit
  3. Übergangsregelung für Saisonarbeiter
  4. Entwicklung der Leiharbeit
  5. Sozialdatenschutz bei Arbeitsagentur
  6. Investitionsprogramm der EU


01. Stärkung der Bürgerbeteiligung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag nachdrücklich zu einer Stärkung der Bürgerbeteiligung in Wissenschaft und Forschung bekannt und hat diese Herausforderung in einem Grundsatzpapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Partizipation beschrieben. In dem heißt es: "(...) qualitätsvolle Bürgerbeteiligung kann die gesellschaftliche Relevanz der FuI-Politik erhöhen (...), forschungspolitische Entscheidungen nachvollziehbar machen (Transparenz und Legitimität), das Wissen der Vielen - das große Potenzial von Bürgerwissen - nutzen (Crowd Sourcing und Citizen Science), Vertrauen schaffen und die Aufgeschlossenheit erhöhen (...), Interesse wecken und Neugier für das Neue schaffen. Denn nur, wenn der technologische und der gesellschaftliche Fortschritt (technology push/social innovation) auch mit den Bedürfnissen der Zivilgesellschaft (demand pull) abgestimmt wird, zeigt sich eine Gesellschaft zukunftsfähig." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3625) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/3224). Die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, die Bürgerwissenschaft zu stärken. Sie könne Teil einer transformativen Wissenschaft sein, um neue Antworten auf die großen Herausforderungen wie Klimakrise und Artensterben zu finden, und das Wissenschaftssystem an sich inklusiver zu machen.

Die Bundesregierung betont, dass durch die Einrichtung und Förderung partizipativer Formate, die gesellschaftliche Relevanz von FuI-Politik erhöht werden soll, indem sie von der Zivilgesellschaft formulierte Bedürfnisse berücksichtigt und gegebenenfalls die Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Maßnahmen einbindet. Zahlreiche Förderprogramme und Initiativen der Bundesregierung würden aktive Bürgerbeteiligungen vorsehen.

Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort mehrere Programme mit Fokus auf die Einbindung von Bürgern: Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative "Innovative Hochschule" zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers würden unter anderem Vorhaben zu neuen, vielfach partizipativen Formen für die Vernetzung und Kooperation der Hochschulen, auch mit Einrichtungen der Zivilgesellschaft gefördert. Zur Finanzierung der Förderinitiative stellten Bund und Länder bis zu 550 Millionen Euro für zehn Jahre zur Verfügung. Ein anderes Beispiel mit partizipativen Elementen sei das seit 2012 im Rahmen der Make Light Initiative mit insgesamt circa einer Million Euro sowie in den Fördermaßnahmen Open Photonik (2015 - 2020) und Light Cares (2016 bis 2018) mit zusammen circa 11 Millionen Euro geförderte Projekt.




02. Profitieren von der Brückenteilzeit

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) 38 Prozent (14,37 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten Ende 2017 in Betrieben mit maximal 45 Mitarbeitern. 46 Prozent dieser Beschäftigten arbeiteten in Teilzeit. 26 Prozent (9,72 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3593) auf eine Kleine Anfrage (19/2959) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist das geplante Brückenteilzeitgesetz, das uneingeschränkt nur für Betriebe bis 45 Mitarbeiter gelten soll und für Betriebe mit 45 bis 200 Mitarbeitern eine Zumutbarkeitsgrenze vorsieht. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Gastgewerbe die Branche mit dem höchsten Teilzeitanteil ist und von den dort beschäftigten 1,06 Millionen Teilzeitbeschäftigten 805.000 in Betrieben mit maximal 45 Angestellten arbeiten.




03. Übergangsregelung für Saisonarbeiter

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung erwartet keine bedeutsamen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen durch die ab Januar 2019 wieder geltende Begrenzung der kurzfristigen Beschäftigung auf nur noch 50 Arbeitstage. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/3626) auf eine Kleine Anfrage (19/3302) der FDP-Fraktion. Hintergrund der Frage ist, dass Ende 2018 eine vierjährige Übergangsregelung ausläuft, die die Ausdehnung einer kurzfristigen Beschäftigung auf 70 Arbeitstage erlaubte. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2017 rund 309.000 ausschließlich kurzfristig Beschäftigte, die vor allem als Saisonarbeiter in Landwirtschaft und Gastronomie arbeiteten.




04. Entwicklung der Leiharbeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Zu aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/3685) gestellt. Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich die Zahl der Leiharbeiter seit 2007 entwickelt hat und fragt nach Monatsverdiensten und Branchenverteilung.




05. Sozialdatenschutz bei Arbeitsagentur

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Nach dem Sozialdatenschutz und der Datensicherheit bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3690). Sie will von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob sie einen Regelungsänderungsbedarf sieht, um vor dem Hintergrund der Digitalisierung eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zu ermöglichen.




06. Investitionsprogramm der EU

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission beurteilt, die bestehenden Investitionsinstrumente in einem Fonds zusammenzufassen, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3606) von der Bundesregierung erfahren. Die Abgeordneten erkundigen sich nach einzelnen Vorschriften der von der Kommission vorgelegten Verordnung. Außerdem wird gefragt, welche Ziele die Bundesregierung mit dem beabsichtigten "substanziellen Ausbau" der Beteiligungsfinanzierung der KfW-Bankengruppe verfolge.