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Euro Geld Fo  rderung Schiffchen pixabay

Politik-News: Sondervermögen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Mittwoch, 15. Dezember 2021
 
Magdeburg. Mit dem gestern beschlossenen Nachtragshaushalt einschließlich Sondervermögen wird die volle Handlungsfähigkeit und Kraft dieser Koalition und ihrer drei Partner abgebildet. Mit dem Nachtrag von rund 2,6 Mrd. Euro, die wir nur über neue Schulden aufbringen können, schaffen wir ein Sondervermögen von 1,95 Mrd. Euro.
 
Dieses Sondervermögen folgt dem Konzept des Programms „Solidarische Wege aus der Krise“. Das Programm zeigte bereits im Jahr 2020 auf, wie eine aktive Politik mit den Aufgaben, die uns die Pandemie stellt, entschlossen umgeht, sich für künftige Pandemien wetterfest macht und mit einer beherzten Förderpolitik die Wirtschaft wieder zum Laufen bringt. Der Umfang wurde ehedem schon auf rund 2 Mrd. Euro eingeschätzt und ist nun im Nachtragshaushalt mit seinem Sondervermögen, das über 7 Jahre schnell und unbürokratisch umgesetzt werden muss, auch vollzogen.
 
Was aber bedeutet das Sondervermögen für die Bürger in Sachsen-Anhalt konkret?
 
Mit der ersten Säule des Sondervermögens setzen wir 975 Mio. Euro für die Stärkung des Gesundheitsbereichs ein.

Der Zugang zu medizinischen Leistungen, auch unabhängig von der individuellen Einkommenssituation, und ein Gesundheitswesen, das diesen Zugang auch realisieren kann, sind für Millionen Menschen in der Krise lebensrettend gewesen und werden noch Leben retten. Der Blick über die Grenzen zeigt, dass das in fortschrittlichen Industrieländern nicht generell vorausgesetzt werden kann. Triagen in Krankenhäusern wegen fehlender Intensivbetten sind ein Offenbarungseid für das Gesundheitssystem.

Wir setzen daher einen Großteil der rund 1 Mrd. Euro ein, um das Gesundheitssystem aus Kliniken und Unikliniken zukunftssicher und für Pandemien gerüstet aufzustellen. Im Maßnahmenkatalog zum Sondervermögen finden sich daher solche Positionen wie 140 Mio. Euro für die Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsgesetzes mit dem 450 Mio. Euro Investitionen in den Krankenhäusern im Land in den kommenden 5 Jahren umgesetzt werden und so für eine gute medizinische Versorgung der Bevölkerung auf dem neuesten Stand - nicht nur im Pandemiefall – sorgt. Dies geht einher mit 63 Mio. Euro für den Erhalt einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung im Land.
 
Nochmal 92 Mio. Euro sind es für die Anschaffung von medizinischen Großgeräten. Da Investitionen in die technische Ausstattung der Krankenhäuser in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße erfolgen konnten, sind viele Gerätschaften veraltet. Nun holen wir dort mit den Mitteln aus dem Sondervermögen deutlich auf.
 
Aber es gehört auch zu einer guten Gesundheitsvorsorge Pfleger vorzuhalten. Mit 18,5 Mio. Euro werden wir die noch bestehende Schulgeldfreiheit für Pflegekräfte schaffen. Zusammen mit einer Mindestausbildungsvergütung versuchen wir die bestehenden Hürden beim Eintritt in die Pflegeberuf zu schleifen und so mehr dringend benötigte Pflegerinnen und Pfleger zu gewinnen.
 
Aber auch die Verbesserung von Hygiene an Schulen wird in der ersten Säule mit 54 Mio. Euro verteilt auf die kommenden 7 Jahre verbessert. Luftreinigung und Lüftung von Klassenräumen ist da nur als ein Thema genannt. 70 Mio. Euro für den Gesundheitsdienst und Verbraucherschutz mit einem neuen Gebäude und Labore für das Landesverbraucherschutzamt.
 
Die zweite Säule des Sondervermögens mit 719 Mio. Euro geht in die Digitalisierung des Landes.

Darunter finden sich neben den reinen Mitteln für eine digitale Verwaltung des Landes auch 30 Mio. Euro für dringend notwendige Verbesserung der Digitalisierung der Schulen. Mit diesem Geld erhalten Schulen ein Update. Anschaffung von professionellen Online-Lehrangeboten, Digitallabore und digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler verbessern den künftigen Unterricht und Schulen in Mediennutzung und -sicherheit. Dies wird flankiert von Digitalassistenten an den Schulen, die mit weiteren 36 Mio. Euro in den kommenden 7 Jahren gefördert werden sollen. Damit besteht hier ein gutes Paket der Koalition aus Hard- und Software für Schulen.
 
115 Mio. Euro für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Behördenzugang online)
114 Mio. Euro für digitale Infrastruktur wie kommunaler Gigabitausbau, Mobilfunkausbau für eine flächendeckende Festnetz- und Mobilfunkversorgung.
 
In der dritten Säule des Sondervermögens setzen wir 256 Mio. Euro für den Restart der Wirtschaft und Gesellschaft ein.

Teil dieses Paketes sind 97 Mio. Euro zur Investitionsförderung im Bereich der Wirtschaft. Zusammen mit Bundesmitteln kann die Koalition rund 400 Mio. Euro für Investitionsanreize für ausgebliebene Investitionen zusätzlich zur Verfügung stellen. Damit kann nachgeholt werden, was in der Pandemie wegen unklarer Perspektiven für die Wirtschaft unterblieb. Ebenso verhält es sich mit 8 Mio. Euro, die für die Tourismuswirtschaft im Land vorgesehen sind.
 
Auch dem ÖPNV, der während der Pandemie unter den sinkenden Fahrgastzahlen besonders gelitten hat, werden wir nochmal in 2022 aus den Mitteln des Sondervermögens mit 16,4 Mio. Euro (unter Hinzunahme des Bundesanteils) unter die Arme greifen. Auch ein als wichtiges Element für den Klimaschutz im Bereich Verkehr.
 
Nicht zuletzt werden mit 5,6 Mio. Euro die arg gebeutelten freischaffenden Künstler in 2022 und 2023 noch einmal vom Land unterstützt.
Neben dem Sondervermögen stellt die Koalition im Nachtragshaushalt 66 Mio. Euro für den Ausgleich von pandemiebedingten Gewerbesteuerverlusten der Kommunen zur Verfügung. Dies folgt den Festlegungen im Koalitionsvertrag und ist ein Baustein zur angemessenen Ausstattung der Kommunen.
Hinzugekommen sind in den parlamentarischen Beratungen nur die 45 Mio. Euro für Investitionen in Kommunen, da gerade durch die Pandemie Investitionskosten erheblich gestiegen sind.

Zudem sind noch 2,6 Mio. Euro für Personal und 2 Mio. Euro für die Beauftragung der IB zur Abarbeitung von Corona-Hilfen und Abarbeitung des Sondervermögens hinzugekommen. 1,9 Mio. Euro waren an verschiedenen Stellen nicht mehr notwendig und konnten eingespart werden, so dass sich das Sondervermögen von 1,95 Mrd. Euro im Entwurf auf 1,997 Mrd. Euro in der 2. Lesung erhöhte.

Text: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay