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Sachsen-Anhalt-News: Hövelmann: „Ein ,weiter so‘ darf es weder in Teutschenthal noch in Brüchau geben“

Mittwoch, den 21. April 2021

Der Landtag von Sachsen-Anhalt nahm heute den Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses entgegen, der im vergangenen September eingerichtet wurde, um mögliche Verfehlungen im Behördenhandeln bei der Einlagerung von Abfällen im Versatzbergwerk Teutschenthal sowie in der Obertagedeponie Brüchau aufzudecken. Der Obmann der SPD-Fraktion im Ausschuss, Holger Hövelmann (Foto), bemerkte zum Bericht zunächst: „Obwohl der Untersuchungsausschuss nur etwa ein halbes Jahr Zeit zur Beweisaufnahme hatte, ist es uns gelungen, zum Ende der Legislatur dem Landtag noch substantielle Ergebnisse vorzulegen.“

Im Falle der Grube Teutschenthal wurde festgestellt, dass es bei der Kontrolle von Auflagen für die Betreibergesellschaft GTS Teutschenthal durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zu Versäumnissen kam: „Der Betrieb eines Freilagers zur Abfallverwertung hätte spätestens 2007 eingestellt werden müssen, da die bis zu dieser Frist verpflichtend für den Emissionsschutz zu errichtende Lagerhalle nie gebaut wurde,“ so Hövelmann. „Aufgrund von Personaleinsparungen im LAGB waren für die Kontrolle der Grube aber keine Kapazitäten frei, zumal die Betreibergesellschaft immer wieder mit Verzögerungstaktiken wie verspäteter Einreichung von Unterlagen um die Ecke kam.“

Die Stilllegung des Freilagers erfolgte erst 2019 auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, nachdem im Zuge von Geruchsbelästigungen rund um die Gemeinde Angersdorf die GTS wieder in den Fokus rückte. Positiv bewertet Hövelmann dabei die Rolle von Wirtschaftsminister Armin Willingmann: „Sein schnelles Handeln nach Bekanntwerden der Probleme sowie die anschließende Transparenz- und Aufklärungsoffensive durch sein Haus und im LAGB hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir heute über die Probleme im damaligen behördlichen Handeln informiert sind und damit Lösungen für die Zukunft erarbeiten können.“

 

Im Falle der Obertagedeponie Brüchau stellte der Untersuchungsausschuss keine unmittelbaren Behördenfehler fest. Inwiefern die Anlage früher hätte geschlossen werden müssen, konnte nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Dennoch offenbarten sich einige fragwürdige, wenn auch rechtlich zulässige Praktiken: „Wenn durch das LAGB geforderte Gutachten zur Bodenbelastung rund um Brüchau ausschließlich durch den Betreiber der wahrscheinlichsten Quelle dieser Belastung, namentlich die Obertagedeponie Brüchau, in Auftrag gegeben und bezahlt wurden, dann ist es wohl kein Zufall, dass die Gutachten keinen Zusammenhang zwischen den hohen Schadstoffwerten und der Grube feststellen konnten“, kritisierte Hövelmann.

 

Abschließend hielt der Untersuchungsausschuss fest, dass sowohl in Teutschenthal als auch in Brüchau weiterhin ein Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Emissionen nicht gewährleistet ist. In beiden Fällen bestehen Lücken in der geologischen Schutzschicht, welche in Teutschenthal einen Weiterbetrieb der Abfallverwertung, in Brüchau einen Verbleib der Abfälle in der Grube nicht zulassen. Hövelmann fordert daher: „Aus den Ergebnissen des Abschlussberichts müssen alle zuständigen Stellen in der Landesregierung entsprechende Handlungen ableiten. Ein ‚Weiter so‘ kann weder im Sinne des Umweltschutzes noch im Sinne der Bürger vor Ort sein.“