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Corona-Krise: Erleichterungen in der Wissenschaft

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.05.2020

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen gelten in der Corona-Krise Erleichterungen. Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der ihnen Möglichkeiten zur Verlängerung ihrer Verträge einräumt.

Verlängerung von Zeitverträgen

Danach können die vertraglichen Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal in einer Qualifizierungsphase um die Zeit verlängert werden, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt. Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu sechs Monaten verlängert werden - vorausgesetzt, sie bestehen zwischen 1. März und 30. September 2020. Die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten hierdurch mehr Flexibilität und Planungssicherheit: Es soll ihnen ermöglicht werden, ihre Promotion und ihre berufliche Weiterentwicklung trotz der Einschränkungen weiterzuverfolgen.

Anreize für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger

Ebenfalls in dem Gesetz enthalten sind Verbesserungen für BAföG-Empfängerinnen und Empfänger: Sie richten sich speziell an solche Studierende, die sich in der Bekämpfung der Corona-Krise engagieren: Arbeiten sie in einer Branche oder in einem Beruf, der zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, dann können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken. Die Regelungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Gesetzgebung im Schnellverfahren

Der Bundestag hatte das Gesetz am 7. Mai beschlossen. Nach der fristverkürzten Behandlung durch den Bundesrat wird es nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Entschließung: BAföG ausnahmsweise länger zahlen

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat deutlich, dass BAföG-Studierenden durch die pandemiebedingten Verzögerungen keine Nachteile entstehen dürfen. Die Bundesregierung solle deshalb ausnahmsweise eine Förderung über die Höchstdauer hinaus ermöglichen.

Darlehensprogramm überprüfen

Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass die Bundesregierung bei ihren Planungen zur Aufstockung des Nothilfefonds der Studierendenwerke und Ausweitung des Überbrückungskredits für ausländische Studierende die Anregungen aus den Länderkreisen nicht aufgegriffen hat: Sie hatten sich anstelle eines Darlehensmodells für ein Dual-Modell aus Zuschüssen und Darlehen ausgesprochen, um so eine gerechte und niedrigschwellige Unterstützung von Studierenden in Not möglich zu machen. Der Bundesrat appelliert deshalb an die Bundesregierung, das Darlehensprogramm noch einmal im Sinne der Studierenden zu überprüfen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.