Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen erhöhten Schutz der Kinderrechte während der Corona-Pandemie. In einem Antrag (19/19146) fordert sie die Bundesregierung auf, den Schutz, die Bedürfnisse und die besondere Perspektive von Kindern in den bundesweiten Pandemieplan aufzunehmen. Zudem sprechen sich die Grünen dafür aus, einen monatlichen Zuschuss von 60 Euro als Kompensation für den Wegfall verschiedener Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie gestiegene Lebensmittelpreise an Kinder und Jugendliche zu zahlen. Gemeinsam mit den Bundesländern soll ein "Gerechtigkeitspaket für Bildungschancen" auf den Weg gebracht werden, um Kindern aus finanziell benachteiligten Familien zusätzliche Lernförderung, Schulsozialarbeit und Freizeit- und Ferienangebote zu gewährleisten. Ebenso soll sichergestellt werden, dass kein Kind vom digitalen Lernen ausgeschlossen wird.
Nach dem Willen der Grünen soll die im Infektionsschutzgesetz verankerte Lohnentschädigung für Eltern, die wegen einer behördlichen Schließung von Betreuungseinrichtungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, verlängert und zu einem "Corona-Elterngeld" weiterentwickelt und die umfassende Versorgung mit Gesundheits- und Vorsorgediensten für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf aufrecht erhalten werden. Zusätzlich soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes prioritär vorangetrieben werden.
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion fordert eine Gedenkstätte in Berlin für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit. In einem entsprechenden Antrag (19/19156) spricht sich die AfD dafür aus, dass an diesem Ort der Opfer der alliierten Vertreibungsmaßnahmen und des Bombenkriegs gegen deutsche Städte, der deutschen Soldaten, die in der Kriegsgefangenschaft starben, der Deutschen, die in der Sowjetunion zwangsverschleppt wurden, der Deutschen, die während des Einmarschs der Roten Armee und der Einweisung in sowjetische Speziallager ums Leben kamen oder ermordet wurden, und der Millionen vergewaltigter deutscher Frauen und Mädchen gedacht wird.
Die AfD schreibt in ihrem Antrag, dass die Gedenkstätte "nicht dem Aufrechnen von Opfern oder von Schuld dienen" soll. Es solle vielmehr eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes dienen und der "Trauer um die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs einen sichtbaren Ausdruck" verleihen.
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung kann nicht exakt beziffern, wie sich der Ausstieg aus der Kohleverstromung auf Haushalt und Kohlendioxid-Einsparungen auswirken wird. Dies erklärt sie in der Antwort (19/18991) auf eine Kleine Anfrage (19/17541) der FDP-Fraktion. Bezüglich der Haushaltsfolgen heißt es, die Menge der aufgrund des Kohleausstiegs "freiwerdenden Zertifikate" könne im Vorhinein nicht jahresscharf beziffert werden - in der Folge gelte dies auch für Haushaltsmindereinnahmen durch das Löschen von Emissionsberechtigungen. Wie viel Kohlendioxid eingespart werde lasse sich vorab nur modellhaft und mithilfe einer Strommarktmodellierung berechnen. Die Bundesregierung gebe regelmäßig wissenschaftliche Studien in Auftrag, deren Ergebnisse sie sich nicht zu eigen mache.
Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18938) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18653). Danach wurden mit Stand vom 5. Mai 2020 im ersten Quartal dieses Jahres 161 Straftaten mit dem Angriffsziel "Parteirepräsentant/Parteimitg
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im ersten Quartal dieses Jahres 110 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel "Parteigebäude/Parteieinrichtu
Berlin: (hib/STO) Regelungen zur Gepäckmitnahme bei Abschiebungen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18919) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18635). Danach gestattet die Bundespolizei bei Rückführungsmaßnahmen grundsätzlich kein Handgepäck.
Insofern seien mitgeführte Gegenstände generell im Aufgabegepäck unterzubringen, führt die Bundesregierung weiter aus. Ausgenommen hiervon seien während des Fluges unbedingt benötigte Gegenstände wie etwa Medikamente. Bargeld in Scheinen werde den Rückzuführenden ebenfalls belassen. Die Identitätspapiere der betroffenen Personen werden den Angaben zufolge von den Begleitbeamten mitgeführt und im Zielstaat den Behörden übergeben, um die Identität der einreisenden Personen nachzuweisen.
Diese Bestimmungen gelten laut Vorlage sowohl für Charter- als auch für Linienflüge. Mit dieser Regelung habe die Bundespolizei "auf Sachverhalte reagiert, bei denen Rückzuführende versucht haben, durch im Handgepäck mitgeführte Gegenstände den Vollzug der Maßnahme zu be- oder verhindern".
Berlin: (hib/STO) Um die "Beteiligung Deutschlands am ,Emergency Transit Mechanismus' des UNHCR" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18998). Wie die Fraktion darin schreibt, wurden nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) vom 8. Oktober 2019 seit November 2017 über dessen "Emergency Transit Mechanismus" (ETM) 2.913 Personen aus Libyen nach Niger gebracht. Davon seien bis zum Herbst vergangenen Jahres 1.856 Personen in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Kanada, den Niederlanden, Schweden und den Vereinigten Staaten angesiedelt worden. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand 1. Mai 2020 im Rahmen des ETM aus Libyen umgesiedelt wurden und wohin diese Transfers erfolgten.
Foto: Bundesregierung / Bergmann