header-placeholder


image header
image
justitia vector logo

GUT ZU WISSEN: Ordnungsgeld wegen Verhinderung des Umgangs trotz Vereinbarung

Wenn nach der Trennung ein Elternteil die mit dem anderen geschlossene Umgangsvereinbarung nicht einhält, reicht es zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes nicht aus zu behaupten, das Kind habe nicht zum Termin mit dem anderen Elternteil gehen wollen. Vielmehr müsse zumindest auch dargelegt werden, inwiefern versucht worden sei, auf das Kind einzuwirken, um den Umgang zu ermöglichen, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 29.09.2017, Az.: 4 WF 151/17).

Anmerkung: Ein Ordnungsgeld kann nur dann verhängt werden, wenn dies in einer Umgangsvereinbarung ausdrücklich für den Fall der Zuwiderhandlung vorgesehen ist.


"Mitgeteilt vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt, Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst), E-Mail: m.ernst@isuv.de"