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Magdeburg: Industrie- und Handelskammern stellen neues Gutachten zum Ladenöffnungsgesetz vor

„Weitergehende Sonntagsöffnung ist rechtskonform!“

Magdeburg/Halle (Saale), 14. Juli 2017. Der gesetzliche Rahmen für 
Sonntagsöffnungen sollte weiter gefasst werden als bisher. Zu dieser 
Empfehlung kommt ein Rechtsgutachten, das der Düsseldorfer 
Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Johannes Dietlein für die Landes­
arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt 
(LAG) und sieben weitere Landesverbände von Industrie- und Handelskammern 
(IHKn) erstellt hat. Bisher ist ein verkaufsoffener Sonntag nur bei einem 
konkreten Anlass oder einer zwingenden Vorgabe, etwa einem Fest oder Markt
, erlaubt. Das Gutachten kommt dagegen zu dem Schluss, dass damit die 
gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten keineswegs ausgeschöpft sind. 
Ein legitimer Grund für weitergehende Ladenöffnungen an Sonn- und 
Feiertagen könne beispielsweise auch ein Gemeinwohl – wie die Stärkung der 
Innenstädte und des dortigen Einzelhandels vor allem mit Blick auf den 
sich verschärfenden Wettbewerb zwischen dem stationären und dem 
Onlinehandel – sein.

„Es geht uns nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen“, betont 
Antje Bauer, Geschäftsführerin Starthilfe und Unternehmensförderung der 
IHK Halle-Dessau. „Wir wollen vielmehr erreichen, dass es zukünftig wieder 
einfacher zu einer rechtssicheren Genehmigung kommen muss: Dieses 
Gutachten soll den Kommunen in ihrer Genehmigungspraxis helfen.“
Susanne Eva Dörrwand, Geschäftsführerin Handel, Dienstleistungen und 
Unternehmensförderung der IHK Magdeburg, ergänzt: „Vor allem kann dann 
zukünftig auch rechtssicher sonntags geöffnet werden. Davon profitieren 
nicht nur der Handel und die Innenstädte, sondern auch die Bürger.“
Beide IHKn werden kommunale Entscheidungsträger im Rahmen einer 
gemeinsamen Informationsveranstaltung und in Einzelgesprächen über die 
Ergebnisse des Rechtsgutachtens in Kenntnis setzen und mögliche neue 
Interpretationsmöglichkeiten des bestehenden Gesetzes diskutieren. Die 
Handelsausschüsse der IHKn in Magdeburg und Halle (Saale) werden auf ihrer 
gemeinsamen Sitzung Ende August die Notwendigkeit prüfen, ein neues 
Ladenschlussgesetz für Sachsen-Anhalt zu erarbeiten. 

Hintergrund: Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist durch das 
Grundgesetz als „Regelfall“ geschützt, so dass auch der Handel 
normalerweise nicht öffnen darf. Vier Mal im Jahr kann davon aus 
besonderem Anlass eine Ausnahme gemacht werden. So sieht es die aktuelle 
Gesetzeslage in vielen Bundesländern – auch in Sachsen-Anhalt – vor. 
Allerdings stellen die Gerichte zunehmend höhere Anforderungen an den 
Anlassbezug. Vielfach sind daher Initiativen für Ladenöffnungen an 
Sonntagen in der jüngeren Vergangenheit gescheitert. Vor diesem 
Hintergrund war es Ziel des Rechtsgutachtens, die grundgesetzlichen 
Anforderungen an die Rechtfertigung von Ladenöffnungen näher zu beleuchten
.
Der Autor des Gutachtens, Prof. Dr. Johannes Dietlein, hat an der 
Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf den Lehrstuhl für Öffentliches 
Recht und Verwaltungslehre inne.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der beiden Industrie- und Handelskammern in 
Sachsen-Anhalt (LAG) besteht seit 1997 und vertritt die Interessen von 
über 110.000 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. 
Die Landesarbeitsgemeinschaft führt Umfragen unter ihren 
Mitgliedsunternehmen durch, erarbeitet fachliche Stellungnahmen und 
vertritt das Gesamtinteresse der Unternehmen gegenüber Politik, Verwaltung 
und Öffentlichkeit.