„Weitergehende Sonntagsöffnung ist rechtskonform!“
Magdeburg/Halle (Saale), 14. Juli 2017. Der gesetzliche Rahmen für
Sonntagsöffnungen sollte weiter gefasst werden als bisher. Zu dieser
Empfehlung kommt ein Rechtsgutachten, das der Düsseldorfer
Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Johannes Dietlein für die Landes
arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt
(LAG) und sieben weitere Landesverbände von Industrie- und Handelskammern
(IHKn) erstellt hat. Bisher ist ein verkaufsoffener Sonntag nur bei einem
konkreten Anlass oder einer zwingenden Vorgabe, etwa einem Fest oder Markt
, erlaubt. Das Gutachten kommt dagegen zu dem Schluss, dass damit die
gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten keineswegs ausgeschöpft sind.
Ein legitimer Grund für weitergehende Ladenöffnungen an Sonn- und
Feiertagen könne beispielsweise auch ein Gemeinwohl – wie die Stärkung der
Innenstädte und des dortigen Einzelhandels vor allem mit Blick auf den
sich verschärfenden Wettbewerb zwischen dem stationären und dem
Onlinehandel – sein.
„Es geht uns nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen“, betont
Antje Bauer, Geschäftsführerin Starthilfe und Unternehmensförderung der
IHK Halle-Dessau. „Wir wollen vielmehr erreichen, dass es zukünftig wieder
einfacher zu einer rechtssicheren Genehmigung kommen muss: Dieses
Gutachten soll den Kommunen in ihrer Genehmigungspraxis helfen.“
Susanne Eva Dörrwand, Geschäftsführerin Handel, Dienstleistungen und
Unternehmensförderung der IHK Magdeburg, ergänzt: „Vor allem kann dann
zukünftig auch rechtssicher sonntags geöffnet werden. Davon profitieren
nicht nur der Handel und die Innenstädte, sondern auch die Bürger.“
Beide IHKn werden kommunale Entscheidungsträger im Rahmen einer
gemeinsamen Informationsveranstaltung und in Einzelgesprächen über die
Ergebnisse des Rechtsgutachtens in Kenntnis setzen und mögliche neue
Interpretationsmöglichkeiten des bestehenden Gesetzes diskutieren. Die
Handelsausschüsse der IHKn in Magdeburg und Halle (Saale) werden auf ihrer
gemeinsamen Sitzung Ende August die Notwendigkeit prüfen, ein neues
Ladenschlussgesetz für Sachsen-Anhalt zu erarbeiten.
Hintergrund: Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist durch das
Grundgesetz als „Regelfall“ geschützt, so dass auch der Handel
normalerweise nicht öffnen darf. Vier Mal im Jahr kann davon aus
besonderem Anlass eine Ausnahme gemacht werden. So sieht es die aktuelle
Gesetzeslage in vielen Bundesländern – auch in Sachsen-Anhalt – vor.
Allerdings stellen die Gerichte zunehmend höhere Anforderungen an den
Anlassbezug. Vielfach sind daher Initiativen für Ladenöffnungen an
Sonntagen in der jüngeren Vergangenheit gescheitert. Vor diesem
Hintergrund war es Ziel des Rechtsgutachtens, die grundgesetzlichen
Anforderungen an die Rechtfertigung von Ladenöffnungen näher zu beleuchten
.
Der Autor des Gutachtens, Prof. Dr. Johannes Dietlein, hat an der
Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf den Lehrstuhl für Öffentliches
Recht und Verwaltungslehre inne.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der beiden Industrie- und Handelskammern in
Sachsen-Anhalt (LAG) besteht seit 1997 und vertritt die Interessen von
über 110.000 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft führt Umfragen unter ihren
Mitgliedsunternehmen durch, erarbeitet fachliche Stellungnahmen und
vertritt das Gesamtinteresse der Unternehmen gegenüber Politik, Verwaltung
und Öffentlichkeit.