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Fraktion DIE LINKE: Parlamentarische Initiativen zur 19. Sitzungsperiode des Landtages

Folgende eigenständige Initiativen bringt die Fraktion DIE LINKE in die Landtagssitzung am 19. und 20. Dezember 2017 ein:

Aktuelle Debatte: Drittel-Bilanz der Kenia-Koalition in Sachsen-Anhalt (Drs. 7/2216)

Zwanzig der vorgesehenen sechzig  Monate der Regierungskoalition von CDU/SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt sind vorüber. Die Fraktion DIE LINKE nimmt dies zum Anlass, Bilanz zu ziehen über das, was diese Koalition mit ihrer Landesregierung bisher erreicht und auch nicht erreicht hat. Gegenstand der Bestandsaufnahme soll dabei auch der Zustand sein, in dem sich Koalition und Regierung befinden. Die nicht endenden Grabenkämpfe zwischen den Koalitionspartnern – zuletzt der Tanz um das Abwahlbegehren gegen Sebastian Striegel aus der Parlamentarischen Kontrollkommission – lähmen das Regierungshandeln und führen zu einer weitgehenden Entwertung des im Koalitionsvertrages vereinbarten Kurses. Die ohnehin geringe Basis an Gemeinsamkeiten ist offenbar vollständig aufgebraucht. 
 
Antrag: Pädagogische Angebote während der verlässlichen Öffnungszeiten an Grund-schulen und an Ganztagsschulen weiter auf gutem Niveau sichern (Drs. 7/2171)

Mit ihrem Antrag setzt sich die Landtagsfraktion DIE LINKE dafür ein, dass die verlässliche Öffnungszeit an den Grundschulen des Landes von täglich 5,5 Stunden nicht auf eine reine Beaufsichtigung der Schüler*innen außerhalb des regulären Unterrichts hinausläuft, sondern mit pädagogischen Angeboten ausgestaltet wird. Dafür muss das Land eine belastbare Be-darfsermittlung vorlegen und die dafür erforderlichen pädagogische Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte zur Verfügung stellen. Wenn nicht genügend eigenes Landespersonal vorhanden ist, müssen die Schulen durch die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in die Lage versetzt werden, auch Angebote Dritter – z.B. der Träger von Horten – vertraglich binden und nutzen zu können.

Zudem spricht sich der Antrag der Fraktion DIE LINKE für die Weiterentwicklung von Ganz-tagsangeboten an allen weiterführenden Schulformen durch die Genehmigung entsprechen-der Konzepte an weiteren Schulen aus. Die Arbeit in der Ganztagsschule soll im Rahmen der beschlossenen Schulkonzepte durch Angebote Dritter sinnvoll ergänzt aber nicht ersetzt wer-den können. Um Angebote Dritter nutzen zu können, sollen die entsprechenden Haushalts-budget von zu engen Vorgaben für die Bewirtschaftung befreit werden.

Antrag: Umsetzung der Konzeption zum Krankenhausunterricht für Kinder mit lang-wierigen psychischen Erkrankungen(Drs. 7/2172)

Der Psychiatrieausschuss beklagt seit Jahren den unzureichenden Unterricht an psychiatri-schen Kliniken für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen. Dadurch müssen diese Kinder in ihrem schulischen Werdegang erhebliche Lücken in Kauf nehmen, was den Stabilisierungsprozess zusätzlich erschwert. Zwar wurde 2014 ein Neukonzept zur Beschu-lung an psychiatrischen Kliniken vorgelegt, doch verweist der Psychiatrieausschuss nicht zuletzt darauf, „dass die eigentlich sehr begrüßenswerte und gute Entwicklung eines Neukonzeptes für die Beschulung der Patienten in den  KJPP Kliniken  („Krankenhausunterricht“) durch das Kultusministerium dadurch konterkariert und in der Umsetzung gefährdet wird, dass einerseits die Abstimmung mit den betroffenen Kliniken unverständlicherweise bislang ausgeblieben ist und andererseits die zentralen Punkte  der  unzureichenden  Stunden-  und  Sachausstattung  weiter  systematisch  ungelöst bleiben.“ 

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher mit ihrem Antrag, dass das vorgelegte Neukonzept zur Verbesserung des Krankenhausunterrichts mit allen Beteiligten diskutiert und umgesetzt wird. Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, sich mit der Fachpetition der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Magdeburg zur Förderbedarfsermittlung auseinanderzusetzen und diesbezüglich einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Antrag: Regelmäßige Berichterstattung des Ministeriums für Bildung zur Unterrichts-situation an den öffentlichen Schulen des Landes (Drs. 7/2173)

Der Bericht des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, der seit einigen Jahren jeweils Ende Januar im Bildungsausschuss vorzulegen ist, erfüllt die Anforderungen einer umfassenden Informationsgrundlage nicht, weil er wichtige Daten nicht liefert und den Abgeordneten zu spät vorliegt. Der Landtag ist aufgrund fehlender Daten nicht in der Lage, die Situation an den Schulen einzuschätzen und auf dieser Grundlage mit den Beschlüssen zum Landeshaushalt eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherzustellen. 

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE das Bildungsministerium daher auf, ab dem Schuljahr 2018/2019 regelmäßig und getrennt nach allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen dem Ausschuss für Bildung und Kultur spätestens acht Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zur Erhebung der Unterrichtsversorgung einen „Bericht über die Unterrichtssituation an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ vorzulegen. Dieser soll detaillierte Angaben zu Schulen, Schülern, Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Lehrkräfteeinsatz, zu Anrechnungen und Freistellungen, zur Unterrichtsversorgung, zum Unterrichtsausfall und der Unterrichtsvertretung im zurückliegenden Schuljahr sowie Fortschreibungen bestimmter Parameter zum Beginn des 2. Schulhalbjahres enthalten.

Antrag:  Glyphosatausstieg jetzt einleiten! (Drs. 7/2193)

Die Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre stellt nicht nur einen politischen Skandal,  sondern vor allem eine Gefährdung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Das Umweltbundesamt bewertet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit einem hohen Um-weltgefährdungspotential, insbesondere als Gefahr für die Artenvielfalt.  Darüber hinaus entstehen laut der internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) Risiken für die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. 

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung daher auf, umgehend einen landeseigenen Leitfaden zur Minimierung des Einsatzes von chemischen Pflanzen-schutzmitteln im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes zu erarbeiten, Alternativen zum Glyphosateinsatz, wie den Ökolandbau, verstärkt zu fördern und in die Forschung und Ent-wicklung des alternativen Pflanzenschutzes zu investieren. Darüber hinaus zielt der Antrag auf einen vollständigen Anwendungsverzicht  des Breitbandherbizids im öffentlichen  Raum ab, insbesondere in öffentlichen Parks, Gärten und Spielplätzen. Ebenso soll kein Glyphosateinsatz im privaten, nicht landwirtschaftlichen Bereich erfolgen, weil hier ein sachgemäßer Umgang nicht sicherzustellen ist. Ein Verkaufsverbot in den Baumärkten und eine Untersagung des kaum kontrollierbaren Verkaufs im Internet soll die unsachgemäße Verwendung ebenso vermeiden. Die Landesregierung soll zudem alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ein vollständiges Verbot der Vorerntebehandlung (Sikkation) umzusetzen, weil dies der direkte Eintragsweg in die Lebensmittelkette ist.  Sie soll sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf Bundesebene für eine zusätzliche Abgabe beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln einsetzen. Die Einnahmen sollen in Programme zur Erhaltung der Artenvielfalt und Biodiversität auf Ackerflächen fließen.

Antrag: Hochschulambulanzen der Universitätsmedizin ausfinanzieren (Drs. 7/2194)

Die derzeitigen Fallpauschalen in Sachsen-Anhalt für die Behandlung in den Hochschulambu-lanzen in Höhe von 61,18 Euro sind nicht kostendeckend, somit  wird an den Universitätskli-nika ein Defizit erwirtschaftet. Um dieses auszugleichen, müssen bereits Mittel aus Lehre und Forschung eingesetzt werden. Mit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) im Jahr 2015 sollte die Finanzierung von Hochschulambulanzen ein kostendeckendes Maß erhalten.  In einigen Bundesländern führten die neuen Regelungen zu deutlichen Erhöhungen der  Fallpauschale,  sodass  annähernd die tatsächlichen Kosten pro Fall gedeckt werden konnten. In Sachsen-Anhalt liegt die Fallpauschale im bundesweiten Vergleich hingegen noch immer auf einem sehr niedrigen Niveau.  

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Landesregierung daher auf, im Sinne der Reform der Hochschulambulanzen im  Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes  von 2015 gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen,  den Krankenkassen und den Hochschulambulanzen auf die von den Klinika errechneten Mindestsätze  von 147 € hinzuwirken, um eine kostendeckende Vergütung zu erreichen und der strukturellen Unterfinanzierung entgegenzuwirken.


Magdeburg, 18. Dezember 2017