Fraktion DIE LINKE: Religionsfreiheit ist Grundrecht für Jeden
Magdeburg, 01. März 2018
Zur
kommenden Landtagssitzung bringt die Fraktion DIE LINKE einen Antrag
zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit in den Landtag ein. Dazu
erklärt die religionspolitische Sprecher Wulf Gallert (Foto):
„Die
Verschärfung der gesellschaftlichen Auseinandersetzung macht in Sachsen-Anhalt
auch vor den Angehörigen von Religionsgemeinschaften nicht halt. Insbesondere
Angehörige der jüdischen und muslimischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sehen
sich in der Öffentlichkeit Diffamierungen und Angriffen ausgesetzt.
Erst jüngst gab es Schüsse auf die Islamische Gemeinde in Halle-Neustadt.
Bundesweit bewegt sich die Zahl der Straftaten mit antisemitischen und
antimuslimischen Motiven im vierstelligen Bereich. Aber auch Angehörige
christlicher Gemeinden sind Diffamierungen ausgesetzt, insbesondere wenn sie
sich in der Flüchtlingshilfe engagieren.
Das Grundgesetz und die Landesverfassung garantieren jedoch, dass niemand
aufgrund seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt werden darf. Darüber
hinaus muss die Möglichkeit, die Religion auszuüben, gewährleistet werden.
Der Antrag will ein Bekenntnis des Landtages zu diesen grundlegenden Werten
unserer Gesellschaft. Darüber hinaus ist es nicht zu akzeptieren, dass der für
Religionsfragen zuständige Minister keine strukturierte Kommunikation mit den
islamischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt führt. Der Integrationsstaatssekretärin
dann vorschreiben zu wollen, wie sich in einem islamischen Gebetsraum zu
kleiden hat, und dies auch noch mit dem Einsatz für die Emanzipation der Frauen
zu begründen, zeigt seine Defizite im Amtsverständnis und seine Ahnungslosigkeit
in der Sache an sich.
Andererseits stellt der Antrag klar, dass die Freiheit der Religionsausübung
kein Freifahrtschein für die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres
Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, Herkunft oder Ethnie ist.“