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Reise-News: Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 22. Juni 2020

Aktuelles:

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska. 

Einreise

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder Schengen-assoziierten Staat haben, können grundsätzlich wieder nach Slowenien einreisen, solange es sich bei dem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste https://www.nijz.si/en/list-countries-crossing-national-borders-without-restrictions  der vom National Institute of Public Health (NIPH) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland. 

Eine Quarantänepflicht besteht nicht, es sei denn, Reisende haben sich unmittelbar vor Einreise nach Slowenien länger als 14 Tage außerhalb der EU- oder der Schengenstaaten aufgehalten.

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Liste geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen https://bit.ly/3djLyg5

Für einen Grenzübertritt nach und für den Aufenthalt in Slowenien wird, auch für Kinder, ein gültiger Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt, der rechtzeitig vor Reiseantritt bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden muss.

Der Grenzübertritt auf dem Landweg (Straße) von Österreich nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich ist für deutsche Staatsangehörige gemäß der Webseite der slowenischen Polizei nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld (Autobahn) möglich. Bahnreisende können nur den Grenzübergang Spielfeld (Eisenbahn) nutzen.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige, wohnsitzunabhängig, stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.

Reiseverbindungen

Die internationalen Flughäfen in Slowenien (Ljubljana; Maribor; Portorož) sind wieder geöffnet. Es ist mir einer allmählichen Wiederaufnahme des Flugverkehrs zu rechnen. Der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr ist seit 15. Juni 2020 wieder erlaubt.

Der öffentliche Personennahverkehr hat den Betrieb wieder aufgenommen.

Beschränkungen im Land

Hotels und andere Unterkünfte sowie Gaststätten, Cafés etc. dürfen wieder öffnen. Gleiches gilt für Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Ausgangssperren bestehen nicht.

Hygieneregeln

Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen von mehr als 500 Personen sind verboten.

Nur in geschlossenen Räumen des öffentlichen Bereichs, wo ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr. Das Tragen einer Schutzmaske wird im Übrigen empfohlen.