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Reise-News: Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 18. Juni 2020

Aktuelles

Epidemiologische Lage

Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 mäßig betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher Noord-Brabant, Zuid-Holland und Noord-Holland.

Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt möglich.

Alle Flugreisenden von Flughäfen in Risikogebieten, gemäß Auflistung der European Union Aviation Safety Agency, müssen bis auf weiteres ein sogenanntes Gesundheitszeugnis https://www.rivm.nl/en/documenten/health-screening-form mit sich führen, das vor Reiseantritt am Flughafen ausgefüllt werden muss. Wird eine der Fragen im Formular mit „ja“ beantwortet, wird die Einreise verweigert. Reisende von deutschen Flughäfen sind davon nicht betroffen. Reisende aus den gelisteten Gebieten sollen sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben; Crewmitglieder und Transitpassagiere sind ausgenommen.

Nähere Informationen erteilt das Niederländische Gesundheitsministerium. Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gelten regional unterschiedliche Regelungen, die bei den jeweiligen Unterkünften erfragt werden können.

Durch- und Weiterreise

Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen

Es bestehen massive Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf notwendige Fahrten beschränkt (z.B. Berufspendler). Eine touristische Nutzung stellt keinen notwendigen Fahrtgrund dar.

Beschränkungen im Land

Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. In Restaurants sind nur Personen aus einem Haushalt pro Tisch erlaubt. Es besteht Reservierungspflicht. In den Innenräumen von Restaurants, Cafés sowie von Theatern, Konzert- und Kinosälen sind max. 30 Personen zugelassen.

Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Gemeinschaftliche Sanitärräume auf Campingplätzen, in Ferienparks, Jachthäfen und Stränden sind geschlossen.

Hygieneregeln

Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren im Öffentlichen Personennahverkehr sowie auf Fähren. Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln gelten.