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Reise-News: Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 15. Juni 2020

Aktuelles

Einreise

Die Einreise aus den EU-Staaten (mit Ausnahme von Spanien), aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstaat ist seit 15. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich, wenngleich Frankreich – aus nicht pandemiebedingten Gründen – seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2020 weiter kontrolliert. Bei Einreise aus anderen als den vorgenannten Staaten ist neben der Erklärung zum Einreisegrund eine Selbsterklärung zur CoVID-19-Symptomfreiheit erforderlich sowie ggf. eine häusliche Isolierung (Quarantäne).

Für Reisen zwischen Festlandfrankreich und den Überseegebieten sowie Korsika gelten voraussichtlich bis zum 22. Juni 2020 ähnliche Einschränkungen. Zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise aus EU- und Schengenstaaten sowie Großbritannien und Nordirland ist ohne weiteres möglich. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren Wohnsitz im Transit auch aus nicht-EU-Staaten durch Frankreich reisen, bedürfen allerdings der oben genannten Einreisebescheinigung und Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und müssen ihre Anschlussreisemöglichkeiten nachweisen.

Reiseverbindungen

Reisemöglichkeiten mit Zügen oder Flugzeugen von und nach Deutschland bestehen und können frei im Internet recherchiert und gebucht werden. Der Flughafen Paris Orly soll voraussichtlich noch bis zum 25. Juni 2020 geschlossen bleiben.

Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete und nach Korsika sind untersagt. Möglicherweise werden dieses Verbot und andere Einschränkungen mit einer angestrebten nächsten Stufe der Lockerungen am 22. Juni 2020 überprüft.

Beschränkungen im Land

Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:

Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen. Die Nutzung des ÖPNV im Großraum Paris zu Stoßzeiten ist nur mit wichtigem Reisegrund erlaubt.

Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.

In den unter Infektionsgesichtspunkten „grün“ bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich. 

Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken, Kinos und ähnliche Veranstaltungsorte sind frühestens ab dem 22. Juni 2020 wieder geöffnet.

Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.

Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.

Hygieneregeln

Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.

Besonderheiten in den Regionen/Überseegebiete

Touristische Reisen ohne wichtigen sonstigen Reisegrund nach Korsika und in die französischen Überseegebiete sind bis zum 22. Juni 2020 noch nicht gestattet. Bei Einreise in die französischen Überseegebiete gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.