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Reise-News: Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 15. Juni 2020

Aktuelles

Einreise

Seit dem 4. Juni wurden alle Einreisebeschränkungen gegenüber Nachbarstaaten mit Ausnahme Italiens aufgehoben. Die Verordnung hebt die Beschränkungen für alle Personen auf, die aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Staaten haben.

Damit entfällt für Einreisen aus Deutschland, auch auf dem Luftweg, die Anforderung, einen gültigen negativen Covid-19-Test vorzuweisen bzw. sich in 14-tägige Heimquarantäne zu begeben. Die Grenzkontrollen Österreichs an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland werden aufgehoben.  Voraussetzung ist jedoch, dass glaubhaft gemacht werden kann, dass sich Reisende in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten, also nicht Italien, aufgehalten haben.

Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann.

Durchreise

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist grundsätzlich – ohne Einschränkung – erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Die Durchreise aus Italien kommend ist nur möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird.

Reiseverbindungen

Der Flug- und Bahnverkehr ist weiterhin eingeschränkt, aktuelle Informationen finden  Sie auf den Webseiten der österreichischen  Bundesbahn und den Flughäfen.

Beschränkungen im Land

Hotels, Restaurants sowie touristische Einrichtungen sind geöffnet.

Hygieneregeln

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) und 1 Meter Mindestabstand müssen u.a. an folgenden Orten eingehalten werden:

Öffentliche Verkehrsmittel, Kundenbereich von Geschäften, Fahrgemeinschaften von nicht im selben Haushalt lebenden Personen (hier gilt statt dem Mindestabstand, dass maximal zwei Personen pro Sitzreihe befördert werden dürfen), Ausbildungseinrichtungen laut Verordnung,
beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen, z.B. Bahnhofshallen, U-Bahnstationen.