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Hauptzollamt Magdeburg: Postsendungen beim Zoll - Postabfertigung von zu Hause

Mittwoch, den 5. Februar 2020

Magdeburg (ots) - Ab dem 1. Februar 2020 können zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen, wie z.B. Ihre Internetbestellungen (bis zu einem Wert von 1.000 Euro) ohne Ihr persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Wenn Sie die Benachrichtigung der Deutschen Post AG erhalten, dass Ihre Sendung beim Zollamt liegt, setzen Sie sich bitte zeitnah mit diesem in Verbindung, sofern Sie Ihre Sendung nicht, wie gewohnt, beim Zollamt abholen möchten. 

Nach Kontaktaufnahme mit Ihrem Zollamt erhalten Sie eine Erklärung, die Sie mit den erforderlichen Ausdrucken der fehlenden Unterlagen innerhalb der Lagerdauer Ihrer Sendung beim Zollamt diesem zusenden können. Die Lagerdauer beträgt bei Briefsendung 7 Tage und bei Paketsendung 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung durch die Deutsche Post AG an das Zollamt, d.h. diese Frist kann bereits laufen, obwohl Sie von der Deutschen Post AG noch keine Benachrichtigung erhalten haben. 

Nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertigt das Zollamt die Sendung ab. Nach erfolgter Abfertigung unter ggf. Zahlung der Einfuhrabgaben, kann Ihnen Ihre Sendung zugeschickt werden. Hierzu ist eine vorherige Übermittlung einer Postwertmarke erforderlich, da die Deutsche Post AG oder ein Post- und Kurierdienstleister, der Ihre Sendung während der Öffnungszeiten beim Zollamt abholt, für den Transport Ihrer Sendung einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) benötigt.

Foto © Zoll