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Handwerkskammer Magdeburg: Den „Drohnenführerschein“ erwerben

Mittwoch, den 5. Februar 2020

Mit kostengünstigen, zeitsparenden, stets aktuellen Luftbildern ist es einfach, schwer zugängliche Bauabschnitte zu begutachten und anschließend auch den Überblick über den Fortschritt von Arbeiten zu behalten. Für die Beantragung einer Betriebs- und/oder Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde benötigen Handwerker den Kenntnisnachweis gemäß §21 d Luft-VO (sogenannter Drohnenführerschein). Diesen können sie im Rahmen eines eintägigen Kurses am 4. März 2020 von 9 bis 16 Uhr im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Magdeburg erwerben. 

Vermittelt wird das geforderte Wissen in den Themen Meteorologie, Luftrecht sowie Flugbetrieb und Navigation. An den Lehrgang schließt sich unmittelbar die Prüfung gemäß §21d Luftverkehrsordnung (LuftVO) an.

Das Seminar richtet sich an Interessierte aus allen Gewerken, die Drohnen rechtssicher gewerblich nutzen möchten. Bitte bringen Sie zum Veranstaltungstag ein Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) mit.

Weitere Informationen gibt es bei der Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer unter der Telefonnummer 0391 6268-172/173, E-Mail info@bbz-bildung.de und auf der Internetseite www.bbz-bildung.de.

Symbolfoto