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Sachsen-Anhalt-News: Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge eingebracht

Donnerstag, den 10. September 2020

„Um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat die SPD lange gerungen“

Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben (Foto), heute für die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen eingebracht. Erben: „Wir haben als SPD seit langem um die Abschaffung der Beitragserhebung gerungen. Heute, mit diesem Gesetzestext, schaffen wir Tatsachen und erfüllen unser Versprechen. Dabei war es wichtig, einen Stichtag in der Vergangenheit zu wählen und keine Kann-Regelung zuzulassen.“

Die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Silke Schindler, führt dazu aus: „Mit den Bürgerinitiativen im Land haben wir bei der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eng zusammengearbeitet und einen ausgewogenen Gesetzentwurf gefertigt. Die Forderungen der Bürgerinitiativen und der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge werden mit dem rückwirkenden Wegfall zum 1. Januar 2020 erfüllt.“

Nach dem Gesetzentwurf können Beiträge für abgeschlossene Baumaßnahmen nur noch dann erhoben werden, wenn die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist. Maßgeblich dafür sind der Abschluss der Straßenausbaumaßnahme und der Eingang der geprüften Schlussrechnung bei der Gemeinde. Die Gemeinden können auf Beiträge für diese abgeschlossenen Maßnahmen allerdings verzichten. Wenn Bürgerinnen und Bürger schon bezahlt haben, obwohl die Beitragspflicht nicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden war, muss die Gemeinde diese Beiträge erstatten, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.

Mit der Neuregelung werden das Kommunalabgabengesetz und das Kommunalverfassungsgesetz geändert sowie ein Gesetz zum Mehrbelastungsausgleich geschaffen. Den Kostenanteil, der jetzt nicht mehr durch Straßenausbaubeiträge gedeckt wird, übernimmt das Land, soweit die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2020 entstanden ist. Dies erfolgt vorerst durch Erstattung der spitzabgerechneten Beitragsausfälle. Für zukünftige Straßenbauvorhaben stellt das Land ab 2022 pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung, um für die Gemeinden den Wegfall der Straßenausbaubeiträge auszugleichen. Dieser Betrag orientiert sich an den maximalen Beitragseinnahmen der Kommunen in den vergangenen Jahren.

Der Gesetzentwurf sieht eine Evaluierung zum 1. Januar 2024 vor. Dabei sollen der Mittelbedarf und die Verteilung noch einmal auf den Prüfstand kommen.