Bis 17. März im Ordnungsamt möglich.
Die Landeshauptstadt Magdeburg ruft Organisatoren von Open-Air-Veranstaltungen auf, ihre Festivitäten für dieses Jahr anzuzeigen. Die sogenannten seltenen Störereignisse – einschließlich der Sperrzeitverkürzung – werden im Nachgang zeitlich und örtlich ausgewählt und eingeordnet. Bis zum 17. März nimmt das Ordnungsamt die Meldungen für 2017 geplante Veranstaltungen entgegen.
Dabei müssen der Ort, das Datum, der Veranstaltungsbeginn und das Ende angegeben werden. Die Informationen der Veranstalter nimmt die Landeshauptstadt Magdeburg, Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, 39090 Magdeburg, schriftlich entgegen. Persönliche Sprechzeiten im Neuen Rathaus (Bei der Hauptwache 4) werden montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr angeboten.
Hintergrund
Die Landeshauptstadt Magdeburg regelt die seltenen Störereignisse auf die Weise, dass Veranstaltungen mit einem Lärmpegel bis 55 dB(A) nur am Wochenende sowie im 14-tägigen Rhythmus in jeweils einem Einwirkungsgebiet stattfinden dürfen. Die Regelung basiert auf der Gefahrenabwehrverordnung über die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten, die Ausnahmen zulässt.