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Eindämmungsmaßnahmen gegen das Coronavirus: Magdeburger Osterfeuer auch 2021 verboten

Dienstag, den 30. März 2021

Auch in diesem Jahr müssen die Magdeburger*innen auf das Osterfeuer verzichten. Die aktuelle 11. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes untersagt ausdrücklich auch Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen. Insofern können Osterfeuer (auch Brauchtumsfeuer genannt) derzeit nicht organisiert und durchgeführt werden.
 
Dies wurde allen, die einen Antrag oder eine Anfrage an das Magdeburger Ordnungsamt gerichtet haben, bereits mitgeteilt, sodass diese sich hierauf einrichten können. Es werden keine Ausnahmegenehmigungen für öffentlich zugängliche Osterfeuer erteilt. Auch in Kleingartenvereinen, die innerhalb der abgeschlossenen Gartensparte ein solches Osterfeuer durchführen wollen, gilt das Veranstaltungsverbot für Vereine.
 
Nach der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt kann die Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung mit einer Geldbuße in Höhe von 1.000 € geahndet werden.
 
Auf Privatgrundstücken ist im geschlossenen Personenkreis das Verbrennen von trockenem und unbehandeltem Holz erlaubt. Hierbei ist dieses Jahr die Einschränkung nach § 2 Abs. 2 der Eindämmungsverordnung der Landeshaupt Magdeburg zu beachten, wonach private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet sind.
 
Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 € pro Person (Regelsatz) verfolgt werden.
 
Verstöße gegen das Verbot zum Verbrennen von Abfällen können mit einem Bußgeld ab 150 € geahndet werden, das bei erheblicher Rauchentwicklung auch deutlich höher ausfallen kann. Werden zudem andere illegale Abfälle (z.B. Autoreifen) verbrannt, können Strafverfahren eingeleitet werden. Muss die Feuerwehr Löscharbeiten durchführen, kommen noch erhebliche Einsatzkosten hinzu.
 
Das Ordnungsamt wird auch über die Osterfeiertage die Einhaltung dieser Regelungen kontrollieren.

Symbolfoto/pixabay