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089 Hasselfelde VU

Sachsen-Anhalt-News: Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

Dienstag, den 23. März 2021


Zwei Verletzte nach Unfall (Titelfoto/Polizei)

Hasselfelde – Am 23.03.2021 wurden zwei Personen nach einem Unfall auf der B 81 verletzt. Nach bisherigem Erkenntnisstand befuhr ein 35-Jähriger mit einem VW Crafter die B 81 aus Richtung Wendefurth kommend in Richtung Hasselfelde. Gegen 05:30 Uhr setzte er kurz vor einer Linkskurve zu einem Überholmanöver an, wobei er in weiterer Folge mit einem entgegenkommenden Pkw Seat frontal zusammenprallte. Dabei verletzten sich der 35-Jährige sowie der 29-Jährige Seat-Fahrer, sie wurden durch den Rettungsdienst in umliegende Kliniken gebracht. An beiden Fahrzeugen, die abgeschleppt werden mussten, entstand augenscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden. Die B 81 war in diesem Streckenabschnitt bis ca. 09:15 Uhr zum Teil voll gesperrt.


Ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Hasselfelde – Am 23.03.2021 befuhr eine 50-Jährige mit einem Pkw Skoda gegen 11:25 Uhr die Breite Straße, obwohl sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen die polizeilich bekannte Frau ein und untersagten ihr die Weiterfahrt.


Pkw rollt aus Grundstücksausfahrt

Halberstadt – Am 22.03.2021 rollte ein Pkw Suzuki gegen 14:15 Uhr selbstständig aus einer Grundstücksausfahrt in der Bernhard-Thiersch-Straße. In weiterer Folge prallte das Fahrzeug gegen einen am Fahrbahnrand abgestellten IVECO Transporter, wobei an diesem Sachschaden entstand. Ersten Erkenntnissen zufolge war der Suzuki nicht ordnungsgemäß gegen Wegrollen gesichert.

 
Verfahren wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt

Halberstadt – Am 22.03.2021 kontrollierten die Beamten gegen 12:50 Uhr einen Pkw Fiat, der die Bakenstraße befuhr, wobei zwei Insassen keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten. Da ein 25-Jähriger Insasse seine Personalien nicht angeben wollte, leiteten die Beamten neben dem Verstoß wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen falscher Namensangabe ein. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.