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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 16. März 2021

  1. Wirtschaftsprüfer kritisieren verschärfte Haftung
    Finanzen/Anhörung
  2. Kontroverse um Mehrheitsentscheide in EU-Sozialpolitik
    Europa/Anhörung
  3. Kritik an Entwurf zur Aufsicht über Wertpapierinstitute
    Finanzen/Anhörung


01. Wirtschaftsprüfer kritisieren verschärfte Haftung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/AB) Alle Sachverständigen haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) prinzipiell begrüßt, gleichzeitig jedoch teilweise deutliche Veränderungen empfohlen. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) waren neben dem Gesetzentwurf sieben Initiativen der Oppositionsfraktionen Gegenstand der Diskussion: Ein Gesetzentwurf der AfD (19/27023), zwei Anträge der FDP (19/2312019/27186), ein Antrag der Linken (19/22204) sowie drei Anträge von Bündnis 90/Grüne (19/2438519/2373019/24384).

Besonders intensiv diskutiert wurden die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen sowie die Corporate-Governance-Reformen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, mit dem nach dem Wirecard-Skandal das Vertrauen in den Finanzmarkt Deutschland wieder hergestellt werden soll. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse bekommen, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll sie ein Prüfungsrecht erhalten und das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Das bisherige zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle soll beibehalten werden.

Zudem sind Abschlussprüfer-Reformen vorgesehen, der Gesetzentwurf sieht Haftungsobergrenzen bis zu 16 Millionen Euro vor. Außerdem soll der Haftungstatbestand von "Vorsatz" auf "grobe Fahrlässigkeit" erweitert werden. Die Beratung eines Unternehmens durch dessen Abschlussprüfer soll künftig verboten sein.

Hansrudi Lenz vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen der Universität Würzburg hielt eine Haftungsverschärfung für Abschlussprüfer für dringend erforderlich. Er führte Studien aus den USA an, wonach sich die Rechnungslegungsqualität dadurch verbessert habe. Dem widersprach Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Düsseldorf. Das Gesetz würde zu einer existenzbedrohenden Haftung für Wirtschaftsprüfer führen, auch für deren Gehilfen. Er warnte, durch die Erweiterung auf "grobe Fahrlässigkeit" würde die Branche nicht nur Nachwuchsprobleme bekommen. Auch führe sie zu einer weiteren Verengung des Prüfermarktes. Ähnlich argumentierte Annette Köhler vom Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen. Auch Joachim Hennrichs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln argumentierte, von der Erweiterung der Haftungsgrenzen sei keine signifikante Verbesserung zu erwarten.

Die Haftungsobergrenze von 16 Millionen Euro hielt unter anderem der Wirtschaftsprüfer Richard Wittsiepe für nicht in jedem Fall angemessen. Für DAX-Unternehmen könne die Grenze möglicherweise zu gering sein. Er empfahl eine Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen bis zum Faktor vier in Abhängigkeit von verschiedenen Indizes. Den Vorschlag, die Haftungsobergrenze als Prozentsatz der Bilanzsumme zu bilden, bewertete Klaus-Peter Naumann (IDW) als wenig praktikabel. Er hielt eher eine Verknüpfung mit dem Prüferhonorar für denkbar. Dagegen sprach sich Klaus Hopt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, für die im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehene Regelung nach festen Obergrenzen aus. Nötig sei eine klare Regelung, sie sollte nicht flexibel gestaltet werden.

Ralf Thomas, Finanzvorstand der Siemens AG, begrüßte den Gesetzentwurf, warnte jedoch vor der vorgesehenen gerichtlichen Ersetzung des Abschlussprüfers bei Bagatellverstößen. Dies würde in der Praxis zu großen Turbulenzen führen. Es sei nahezu unmöglich, den Prüfer kurzfristig zu wechseln. Derzeit würden beispielsweise bei Siemens mehr als 300 Gesellschaften in rund 70 Ländern geprüft. Dazu seien im Jahresverlauf circa 6.000 Mitarbeiter des Prüfers im Einsatz. In allen Ländern einen kompletten Wechsel des Prüferteams zu bewerkstelligen, könne kurzfristig nicht gelingen. Der letzte von ihm selbst organisierte Prüferwechsel habe neun Monate gedauert.

Anna Colban vom Financial Reporting Council, London, berichtete von den Finanzmarkt-Reformen im Vereinigten Königreich. Sie referierte, dass die Quersubventionierung vom Berater-Bereich zum Wirtschaftsprüfer-Bereich bei großen Wirtschaftsprüfungsunternehmen den Markteintritt kleiner Gesellschaften erschwere.

Jan Pieter Krahnen vom Leibniz Insitute for Financial Research kritisierte das geplante Festhalten am zweistufigen Verfahren der Bilanzkontrolle, wonach die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung weiterhin mit den regulären, stichprobenartigen Prüfungen beauftragt werde. Er empfahl, dass die BaFin die Regelprüfungen durchführen solle, um Kompetenz und Erfahrung aufzubauen.

Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kritisierte, die Maßnahmen zur Corporate Governance blieben hinter internationalem Standard zurück. Richtig sei, ein wirksames Risiko-Management einzuführen. Jedoch müsse dazu ein Compliance-Management gehören. Zudem werde nach vorliegendem Entwurf keine besondere Sachkenntnis vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verlangt. Auch Theodor Baums vom Institute for Law und Finance, Frankfurt, betonte, Whistleblowing sei eine wichtige Ergänzung des Compliance-Systems, das im vorliegenden Entwurf fehle.



02. Kontroverse um Mehrheitsentscheide in EU-Sozialpolitik

Europa/Anhörung

Berlin: (hib/JOH) Die von der EU-Kommission im Jahr 2019 vorgeschlagene Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik der Europäischen Union wird unter Experten kontrovers diskutiert. In einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses urteilte am Montagnachmittag ein Teil der geladenen Experten, der Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zu Mehrheitsentscheidungen würde zu mehr Effizienz und größerer sozialpolitischer Konvergenz in der EU führen. Die Kritiker warnten hingegen, ein Mehr an Europa im Bereich der Sozialpolitik könne die Wettbewerbsfähigkeit gefährden, die nationalen Sozialpartner schwächen und höhere Transferzahlungen bedeuten. Als alternativen Weg befürworteten viele das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit. Dabei hat eine Gruppe von Mitgliedstaaten die Möglichkeit, vom Einstimmigkeitsprinzip zugunsten eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und/oder qualifizierter Mehrheit abzuweichen.

Die Kommission will bestehende Möglichkeiten in den Verträgen stärker nutzen, um die Beschlussfassung im Bereich Nichtdiskriminierung sowie die Annahme von Empfehlungen zur sozialen Sicherheit und zum sozialen Schutz von Arbeitnehmern zu erleichtern. Beim Kündigungsschutz, den Rechten der Sozialpartner und der Rechtsstellung von Nicht-EU-Arbeitnehmern soll es beim sogenannten besonderen Gesetzgebungsverfahren bleiben, bei dem der Rat einstimmig entscheidet.

Explizit gegen Mehrheitsentscheidungen in der EU-Sozialpolitik sprachen sich in der Videokonferenz Michael Eilfort von der Stiftung Marktwirtschaft und Steffen Kampeter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aus. Eine subsidiär und dezentral auf der Ebene der Mitgliedstaaten organisierte Sozialpolitik weise gegenüber einer von der EU-Kommission "technokratisch" regulierten erhebliche Vorteile auf, betonte Eilfort. Sie sei transparenter, ermögliche passgenaue Regelungen und verbinde Entscheidungskompetenz mit haushalterischer Verantwortung. Eilfort sprach von einem "gefährlichen Weg" und verwies auf "gewachsene Unterschiede zwischen den sozialen Sicherungssystemen der Mitgliedstaaten". Europaweit geltende soziale Regelungen würden "Fehlanreize aussenden, sich aus fremden Töpfen zu bedienen".

Aus Sicht von Arbeitsgebervertreter Kampeter geht es bei dem Vorschlag in erster Linie darum, die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommission auszuweiten. Der BDA lehne es jedoch ab, die EU zu einem sozialpolitischen Akteur zu machen und ihr etwa eine Mindestlohnkompetenz zuzusprechen. Statt durch mehr europäische Regulierung die Kosten für soziale Sicherung zu erhöhen, sollten Wachstum, Produktivitätssteigerung und Innovationen wieder stärker in den Fokus gerückt werden. Ziel müsse eine "Aufwärtskonvergenz" sein, welche die Vielfältigkeit der sozialen Sicherungssysteme in Europa respektiere.

Karl Albrecht Schachtschneider (Emeritus Universität Erlangen-Nürnberg) sagte, der Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in der Sozialpolitik würde einen wesentlichen Schritt zu einem europäischen Bundesstaat bedeuten. Angesichts des "Demokratiedefizits" in Europa müsse Sozialpolitik jedoch Aufgabe der Nationalstaaten bleiben. Der Kommission warf er vor, den Umbau Europas in eine Sozialunion zu betreiben. Für einen solchen Schritt sei aber eine Volksabstimmung notwendig, betonte Schachtschneider.

Frank Hoffmeister (Universität Brüssel) appellierte, nicht pauschal über den Vorschlag der Kommission zu urteilen, sondern nach Bereichen zu differenzieren. So habe die Kommission im Bereich der Diskriminierungspolitik bereits konkrete Richtlinien erlassen, eine allgemeine EU-Diskriminierungsrichtlinie sei nicht mehr notwendig. Der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Bereich des sozialen Schutzes könne zudem die Ausgewogenheit der nationalen Sicherungssysteme beeinträchtigen, warnte er. Im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen sprach sich Hoffmeister hingegen für den Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen aus. Wenn die EU sich als attraktives Gebiet im Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitnehmer halten wolle, so müsse sie auch die soziale Absicherung dieser Personen während ihres legalen Verbleibs zügig regeln können. Auch beim Kündigungsschutz gebe es keinen überzeugenden Grund, warum Einzelbereiche mit qualifizierter Mehrheit im Rat beschlossen würden, eine generelle Richtlinie zum Kündigungsschutz aber weiterhin der Einstimmigkeit unterliegen solle.

Miriam Hartlapp von der Freien Universität Berlin befürwortete qualifizierte Mehrheitsentscheidungen und warb insbesondere für ein neues EU-Instrument zur sozialen Mindestsicherung sowie eine rechtlich bindende EU-Anti-Diskriminierungspolitik. "Wir haben Veränderungen in der Arbeitswelt und Krisen, die beantwortet werden müssen", betonte sie. Gemeinsame Instrumente hätten einen Mehrwert für alle Mitgliedstaaten der EU, sagte Hartlapp mit Verweis auch auf das Wohlstandsgefälle in der EU, Sozialtourismus und Armutsmigration.

Andreas Maurer (Universität Innsbruck) bezeichnete qualifizierte Mehrheitsentscheidungen als "erprobtes Instrument der Konsenserleichterung", das in der Europäischen Union aber nur sehr selten genutzt werde. Er stellte klar, Sozialpolitik sei "kein Sahnehäubchen", sie gehöre zum Binnenmarkt konstitutiv dazu.

Susanne Wixforth vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Isabelle Schömann vom Europäischen Gewerkschaftsbund warben ebenfalls für eine europäische Sozialpolitik. Mehr Konvergenz und gemeinsames Handeln seien "dringlicher denn je", sagte Wixforth, andernfalls drohe der Zerfall des europäischen Wohlfahrtsmodells. Sie betonte, mit dem Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen würden keine EU-Kompetenzen ausgeweitet, sondern lediglich bestehende Kompetenzen genutzt.

Schömann sprach sich für Mehrheitsentscheide in allen Bereichen der Sozialpolitik aus, da Einstimmigkeit für jeden Mitgliedstaat ein faktisches Vetorecht bedeute. Die EU brauche jedoch eine starke Sozialpolitik, die für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der EU Fortschritte bringe "und nicht nur für Teile der Gesellschaft in Europa".



03. Kritik an Entwurf zur Aufsicht über Wertpapierinstitute

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26926) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung von Katja Hessel (FDP) auf Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf regelt die Aufsicht über Wertpapierinstitute, die keine Banken sind, also keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen, sondern ausschließlich Wertpapierdienstleistungen erbringen. Bisher ist die Aufsicht über solche Institute ebenso wie die über Banken im Kreditwesengesetz geregelt. Aus diesem soll sie nun herausgelöst werden. Hierdurch soll für etwa 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden, zum Teil verbunden mit geringeren Regulierungsanforderungen.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) begrüßte die geplante Herauslösung aus dem umfangreichen und unübersichtlichen Kreditwesengesetz. Andererseits enthalte das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wiederum "sehr viele neue komplexe Regelungen", deren Umsetzung für die Firmen mit einem hohen Aufwand verbunden sein werde, sagte Peggy Steffen vom BVI in der Anhörung. Sie forderte zudem klarere Abgrenzungsregelungen, für welche Firma künftig welches Gesetz gilt. Diese Abgrenzung sei in der EU-Vorgabe klarer als jetzt im Entwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes.

Der Bundesverband der Wertpapierfirmen sieht in dem neuen Regulierungsrahmen nur für kleine Dienstleister eine wirkliche Entlastung, während er für mittelgroße "dem bisherigen im Hinblick auf Komplexität und Umfang kaum nachsteht", wie es in seiner schriftlichen Stellungnahme heißt. Geschäftsführer Michael Sterzenbach sieht hier allerdings "ein Stück weit das Kind in Brüssel in den Brunnen gefallen". Problematisch sei vor allem, dass auch kleine Firmen vom ersten Euro an, den sie Eigenhandel betreiben, in die Kategorie der mittleren Firmen fielen, führte Sterzenbach aus. Dies ziehe eine wesentlich umfangreichere Regulierung und höhere Eigenkapitalanforderungen nach sich.

Nero Knapp vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter vermisst für seine Mitglieder, bei denen es sich überwiegend um Kleinunternehmen handele, eine wirksamere Entlastung durch die Neuregelung. Als Beispiel nannte Knapp die vierteljährliche Meldepflicht für die Finanzinformation, die mit einem ungeheueren Aufwand verbunden sei, und plädierte für eine jährliche Meldepflicht.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger begrüßte den Gesetzentwurf. Er bringe das Ziel voran, "risikoadäquate und passgenaue aufsichtsrechtliche Anforderungen an Wertpapierinstitute zu schaffen, die vom Geschäftsmodell und dem Umfang der betriebenen Aktivitäten der einzelnen Wertpapierinstitute abhängen", heißt es in seiner schriftlichen Stellungnahme. Marc Liebscher von der Schutzgemeinschaft kritisierte allerdings die vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank. Wegen unklarer Kompetenzabgrenzung drohten hier Streitigkeiten und Wahrnehmungslücken. Generell zeigte sich Liebscher vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals besorgt, inwieweit die BaFin in ihrer derzeitigen Aufstellung überhaupt ihrer Aufsichtsfunktion gerecht werden könne.

Solche Bedenken wies Klaus-Eckart Wolf von der BaFin zurück. Was die vom Bundesverband der Wertpapierfirmen kritisierten Eigenkapitalanforderungen angeht, meinte Wolf, dass sich für die weit überwiegende Zahl der Firmen nichts ändern werde. Im Einzelfall könne es sein, dass Eigenhändler mehr Eigenkapital brauchen, andere aber auch weniger. Das müsse die Praxis zeigen. Grundsätzlich begrüßte es Wolf aber, dass ein angemessener Anteil des verwalteten Kundenvermögens mit Eigenkapital unterlegt sein muss.

"Weitestgehend" einverstanden mit dem Regierungsentwurf zeigte sich auch Rudi Röglin von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Für die angeschlossenen Institute werde es, was Fragen der Anlegerentschädigung betrifft, bis auf Begrifflichkeiten keine Änderung gegenüber der geltenden Rechtslage geben.

Ingo Speich von der Deka Investment GmbH übte, unabhängig von dem konkret zur Begutachtung stehenden Gesetzentwurf, grundsätzliche Kritik an der derzeitigen "Regulierungswelle" auf EU-Ebene. Viele Vorhaben seien in sich nicht abgestimmt und zum Teil widersprüchlich. Diese EU-Regulierung habe auch steigende Kosten für Anleger zur Folge.