Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zu dem Abkommen vom 2. Mai 2019 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr" (19/24224) vorgelegt. Zu dem Abkommen, in dem sich Deutschland und Mexiko gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr einräumen, wird nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundestags benötigt.
Berlin: (hib/HAU) Die geplante bundeseigene Mobilfunkinfrastrukturgesellsc
Im Sinne des vorgesehenen Mobilfunkförderprogramms seien sogenannte weiße Flecken nur förderfähig, "wenn eine Versorgung über den Markt nicht zu erwarten ist, also auch in den nächsten drei Jahren nach Durchführung eines entsprechenden Markterkundungsverfahrens keine Erschließung durch die Mobilfunknetzbetreiber oder Standortbetreiber (TowerCos) geplant ist", teilt die Regierung mit. Das Förderverfahren, einschließlich des transparenten Markterkundungsverfahrens, stelle sicher, dass die Mobilfunknetzbetreiber sowohl ihre eigenen Ausbaupläne, die Umsetzung aller Versorgungsauflagen und vertraglichen Verpflichtungen, aber auch die eigenwirtschaftliche Aufrüstung bestehender Standorte zur Versorgung dieser unversorgten Gebiete anzeigen können. Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus zu sichern, werde der Bund in Gebieten, die eigenwirtschaftlich durch die Unternehmen versorgt werden, nicht fördern.
Berlin: (hib/HAU) Die Zahl der vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) festgestellten Verstöße gegen das Verbot für Lkw-Fahrer, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, lag 2019 bei 1.053 und damit höher als 2018 (691). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23920) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23394) hervor. Eine Differenzierung nach Nationalitäten der kontrollierten Fahrer finde nicht statt, heißt es in der Antwort.
Weiter teilt die Regierung mit, dass das BAG anhand der Aufzeichnungen und Daten, die von der Fahrerin oder dem Fahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden, den tatsächlichen Verlauf der Lenk- und Ruhezeiten im Zeitraum zwischen dem aktuellen Kontrolltag und den vorangegangenen 28 Kontrolltagen prüft. "Da die Abfolge der Ruhezeiten einem regelmäßigen Rhythmus unterliegt, ist aus diesen Daten ersichtlich, welche Art der Ruhezeit der Fahrer zum aktuellen Kontrollzeitpunkt einlegen muss", heißt es in der Vorlage.
Berlin: (hib/HAU) Für die Niederlassung Nord der Autobahn GmbH des Bundes interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23832). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Projekte die Niederlassung Nord von den Bundesländern zum 1. Januar 2020 übernommen hat und ob es bisher Kooperationen oder Berührungspunkte der Niederlassung Nord mit der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) gab.
Berlin: (hib/HAU) Das Bahnausbauprojekt Daglfinger und Truderinger Kurve in Oberbayern thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/24055). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Gründe zur Auswahl der Trassen-Variante A0 geführt haben und mit welchen Argumenten die alternativen Trassenvorschläge B1 und B2 abgelehnt wurden.
Berlin: (hib/HAU) "Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland - Situation 2020" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24052). Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, welche Bahnhöfe aus welchem Grund aktuell noch nicht barrierefrei sind und bei welchen Bahnhöfen in den kommenden Jahren die Barrierefreiheit hergestellt werden soll.
Berlin: (hib/HAU) Bauschäden an der Bundesautobahn A8 zwischen München-Obermenzing und dem Autobahnkreuz Ulm-Elchingen thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/24062). Mehrere Abschnitte der A8 seien nach dem sogenannten A-Modell zwischen 2011 und 2015 im Rahmen von Public-Private-Partnership (PPP)-Modellen sechsstreifig ausgebaut worden, schreiben die Abgeordneten. Beim sogenannten A-Modell werde privaten Betreibern (Konzessionsnehmern) die Zuständigkeit für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Autobahn sowie deren Finanzierung übertragen. Zur Refinanzierung werde die auf der jeweiligen Strecke anfallende allgemeine Lkw-Maut an den Betreiber weitergeleitet.
Gefragt wird nun unter anderem, ob nach Einschätzung der Bundesregierung die Leistungen der Konzessionsnehmer den Erwartungen durch den Konzessionsgeber entsprechen. Wissen wollen die Abgeordneten auch, welche durchschnittliche "Lebensdauer" ein Fahrbahnschaden auf dem genannten Abschnitt der A8 - beginnend mit seiner Verursachung und endend mit der Schadensbehebung - hat.