Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (19/24230) übersandt. Damit kommt sie einer Verpflichtung nach, die sich aus der im Juni 2019 in Kraft getretenen Verordnung EU 2019/1010 des Europäischen Parlaments zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich ergibt.
Die Neufassung der EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über Umweltschadensfälle zu informieren. Damit Deutschland dieser neuen Berichtspflicht nachkommen kann, müssen die erforderlichen Informationen nach Angaben der Bundesregierung zentral auf Bundesebene gesammelt werden. Im Umweltschadensgesetz soll jetzt deshalb eine Regelung eingeführt werden, welche die Länder verpflichtet, dem Bund diese Informationen zu übermitteln. Zudem sollen zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie zwei gesetzliche Klarstellungen erfolgen, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs beziehungsweise ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst worden sind.
Berlin: (hib/EIS) Die Aktionswoche "Deutschland rettet Lebensmittel" steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/24072) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, was mit der bundesweiten Aktionswoche "Deutschland rettet Lebensmittel" vom 22. bis 29. September 2020 für mehr Lebensmittelwertschätzung als Bestandteil der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung konkret erreicht werden sollte.
Berlin: (hib/EIS) Die Auswirkungen von mutmaßlich insektenfördernden Saatgutmischungen stehen im Fokus einer Kleinen Anfrage (19/24074) der AfD-Fraktion. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob das Problem bekannt ist, dass viele auf dem Markt angebotene Saatgutmischungen auf den Tüten keine vollständige Deklaration des Inhalts aufweisen und es sich häufig um Saaten von nichteinheimischen und einjährigen Pflanzen handele.
Berlin: (hib/EIS) Die Bewertung der "Beste Reste-App" von "Zu gut für die Tonne!", einer Informationsinitiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln, ist das Thema einer Kleinen Anfrage (19/24104) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viel Geld seit Beginn der 19. Legislaturperiode in die App geflossen ist und aus welchen Haushaltstiteln die Mittel stammen.