Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) im Rahmen des periodischen Staatenüberprüfungsverfahrens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UPR) 2018 unter anderem empfohlen, ein unabhängiges Menschenrechtsinstitut im Einklang mit den Pariser Grundsätzen zu schaffen. Damit würde auch eine Überprüfungsinstanz hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit etwaiger Grundrechtseinschränkungen eingerichtet, heißt es in der Antwort (19/23901) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23349). Ebenso habe die Bundesregierung die Regierung der VAE aufgefordert, internationalen Menschenrechtskonventionen wie etwa dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und deren Zusatzprotokollen beizutreten.
Zuletzt habe die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler (SPD), die VAE im November 2019 besucht. Im Rahmen des Besuches seien Menschenrechtsfragen thematisiert worden, auch Einzelfälle. Auch auf europäischer Ebene setze sich die Bundesregierung für den Schutz der Menschenrechte in den VAE ein.
Berlin: (hib/AHE) Über die Förderung von Projekten der "Stiftung Neue Verantwortung" gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/23900) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23378) Auskunft. Wie es darin heißt, sollen Projekte wie Studien, Workshops und Planspiele dazu beitragen, "die Resilienz digitaler Öffentlichkeiten gegenüber der von ausländischen Akteuren gesteuerten Desinformation zu stärken, die Bedeutung von künstlicher Intelligenz für Außenpolitik zu analysieren sowie politische Handlungsoptionen für eine Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz zu erarbeiten". Zudem trügen die Projekte zu einem intensiven Austausch unter anderem zu internationaler Standardisierung und Zertifizierung zur Stärkung der IT-Sicherheit sowie zu globalen Lieferketten in der Informations- und Telekommunikationsindustrie bei.
Berlin: (hib/AHE) Der am 11. März 2020 aufgrund des Coronavirus ausgerufene Ausnahmezustand in Ungarn ist zum 18. Juni 2020 aufgehoben worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/23648) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22716) zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in EU-Staaten schreibt, habe das ungarische Parlament zuvor einstimmig das Corona-Notstandgesetz außer Kraft gesetzt und die Regierung aufgefordert, den Ausnahmezustand zu beenden. An seine Stelle sei der neu eingeführte sogenannte "Gesundheitsnotstand" getreten, der aktuell bis zum 18. Dezember 2020 in Kraft sei. "Die Regierung konnte ihn ausrufen, ohne dass es dazu eines Parlamentsbeschlusses bedurfte. So lange der 'Gesundheitsnotstand' gilt, kann die Regierung die zur Bekämpfung der Gesundheitskrise erforderlichen Maßnahmen per Dekret anordnen." Die Bundesregierung unterstütze die weitere Überwachung von Notfallmaßnahmen in den Mitgliedsstaaten der EU durch die Kommission um sicherzustellen, dass die Grundwerte der Union gewahrt werden.
Berlin: (hib/AHE) Nach der menschenrechtlichen Lage von Flüchtlingen in Griechenland, Serbien und Bosnien und Herzegowina erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/24115). Die Abgeordneten thematisieren darin insbesondere Obdachlosigkeit und mangelnde Versorgung von Flüchtlingen außerhalb von Flüchtlingslagern.
Berlin: (hib/AHE) Nach der Transparenz im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/24099). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Kontakte sie zu welchen Interessengruppen mit Blick auf die Prioritäten und Festlegung der Ratspräsidentschaft hatte. Weitere Fragen zielen auf den Stand der Verhandlungen "über ein gemeinsames verbindliches Transparenzregister von Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission".