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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 13. November 2020

  1. Bundesregierung will Sanierungs- und Insolvenzrecht anpassen
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  2. Stellungnahme zum Entwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung
  3. Zahlungen an ehemalige Bedienstete und Pensionäre
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage
  4. Nachfrage zur Abwasserentsorgung in Vietnam
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage


01. Bundesregierung will Sanierungs- und Insolvenzrecht anpassen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Der Umsetzung einer EU-Richtlinie und Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts an die durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie geprägte Sondersituation dient ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24181). In den Entwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) seien auch die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 eingeflossen, wie die Bundesregierung schreibt.

Unter anderem soll mit dem Gesetz ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen geschaffen werden, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Mit diesem Rechtsrahmen werde die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung gelassen habe. Dieser Restrukturierungsrahmen solle es dem Unternehmen grundsätzlich ermöglichen, die Verhandlungen zu dem Plan selbst zu führen und den Plan selbst zur Abstimmung zu stellen. Die Instrumentarien des Rahmens sollen im Stadium der drohenden und noch nicht eingetretenen Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung stehen.

Die Verbesserungen der Sanierungsoptionen würden insbesondere Unternehmen zugutekommen, die infolge der Folgewirkungen der Maßnahmen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergriffen worden sind, Umsatzeinbrüche erlitten haben, heißt es in der Vorlage. Unter den Bedingungen der nach wie vor nicht bewältigten Wirtschaftskrise sollen die mit dem Entwurf strenger gefassten Zugangsregelungen zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorübergehend und beschränkt auf Unternehmen, deren finanzielle Krise auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist, gelockert werden. Den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffert die Bundesregierung auf mindestens 160.000 Euro jährlich.



02. Stellungnahme zum Entwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484) und ihre Gegenäußerung dazu als Unterrichtung veröffentlicht (19/24229). Zum Gesetzentwurf allgemein heißt es in der Stellungnahme unter anderem, die mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung geplante Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sowie die Anpassung der Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern erforderten höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen. Gleichzeitig seien auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Daher bedürften auch die Gerichtsgebühren einer Anpassung. Jedoch hätten diese Änderungen nicht unerhebliche strukturelle Kostenfolgen für die Länder. Nach dem Gesetzentwurf ergebe sich eine jährliche Belastung für die Länder von rund 175 Millionen. Euro. "Die Länder fordern den Bund in diesem Zusammenhang zur vollständigen Kostenkompensation aller den Ländern durch den Gesetzentwurf entstehenden Mehrbelastungen auf", heißt es in der Stellungnahme.

In ihrer Gegenäußerung widerspricht die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesrates. Es sei "kein Grund erkennbar, weshalb der Bund Mehrkosten der Länder tragen sollte, die durch eine überfällige Anpassung von Kosten und Gebühren entstehen". Der Bund trage auch sonst nicht die Kosten, die durch Preissteigerungen entstehen.



03. Zahlungen an ehemalige Bedienstete und Pensionäre

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Inanspruchnahme externer Beratungsund Unterstützungsleistungen von ehemaligen Bediensteten und Pensionären im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/24150) der FDP-Fraktion. Darin interessiert die Abgeordneten auch, wie und auf Grundlage welcher Bestimmungen das BMZ "externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen" definiert und welche Gründe es für die Zahlungen gab.



04. Nachfrage zur Abwasserentsorgung in Vietnam

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Abwasserentsorgung in Vietnam ist erneut Thema einer Kleinen Anfrage (19/24078) der AfD-Fraktion. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, weshalb Kooperationsvorhaben zwischen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Jahr 2012 letztmalig beauftragt wurden. Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22281.