header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 12. November 2020

  1. Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes
    Gesundheit/Anhörung
  2. Stellungnahme des Bundesrats zu Bedarfsplanung
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  3. Bundesrat enttäuscht über Vorlage zu EEG
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  4. Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz
    Inneres und Heimat/Unterrichtung


01. Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Das zur Bewältigung der Coronakrise vorgelegte dritte Bevölkerungsschutzpaket wird von Gesundheits- und Sozialexperten begrüßt. Kritisch äußerten sich hingegen Rechtsexperten, die in den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine geeignete Rechtsgrundlage sehen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags über das Gesetzespaket am Donnerstag in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Regelungen in dem Gesetzentwurf berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich beinhaltet die Vorlage der Regierungsfraktionen (19/23944) von Union und SPD eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des IfSG werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung des Coronavirus konkret aufgeführt.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) erklärte, viele der jetzt geplanten Regelungen seien sinnvoll, gleichwohl gebe es erheblichen zusätzlichen Handlungsbedarf. So deute sich eine Überlastung der ambulanten Versorgungsstrukturen an. Auch seien Bedürfnisse von Patientengruppen, die nicht den großen Versorgungssektoren zuzuordnen seien, unter dem Druck der ersten Pandemiewelle weitgehend übersehen worden, etwa Menschen mit Bedarf an ambulanter Intensivversorgung oder Patienten, die ihre Pflege selbst organisieren.

Der Caritasverband mahnte, im bevorstehenden Winter müssten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden. Der Verband sprach sich für eine Modernisierung des IfSG aus mit dem Ziel, Risikogruppen besonders zu schützen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) sprach von überwiegend angemessenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen pandemischen Lage. Kritisch gesehen werde die geplante Erfassung von Daten im Rahmen der Corona-Impfungen. Die BÄK regte die Einrichtung eines nationalen Impfregisters an, um Impfdaten zeitnah und umfassend auszuwerten und zur Verfügung zu stellen.

Die Juristin Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum kritisierte die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren. Ähnliche Bedenken äußerten auch andere Rechtsexperten.



02. Stellungnahme des Bundesrats zu Bedarfsplanung

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat begrüßt das Vorantreiben des Übertragungsnetzausbaus im Rahmen der Bedarfsplanung. So werde den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung getragen, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften (19/23491), den die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24236) vorgelegt hat.

Zugleich plädiert der Bundesrat dafür, Vorhaben so weit wie möglich in der Verantwortung der Länder und "damit örtlich erfahrener Behörden" zu belassen. "Die Verantwortungsteilung für Vorhaben des Netzausbaus sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei Ländern wird für grundsätzlich sinnvoll erachtet und soll davon unberührt bleiben." Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um mehr Akzeptanz für Vorhaben zu erreichen und letztere zu beschleunigen. Dazu legt sie mehrere Detailvorschläge vor, die besonders auf eine zügige Energiewende hinwirken sollen.

Die Bundesregierung lehnt die Mehrheit dieser Vorschläge ab.



03. Bundesrat enttäuscht über Vorlage zu EEG

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat hat sich enttäuscht zur Vorlage der Bundesregierung für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gezeigt. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24234) vorgelegt hat. Außerdem hätte "mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG" ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. "Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen - im Hinblick auf das bestehende System - begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann", bilanziert der Bundesrat.

Er schlägt zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.

Die Bundesregierung erklärt in einer Gegenäußerung, das Engagement des Bundesrats für einen "beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland" zu begrüßen. Der Gesetzentwurf zum "EEG 2021" verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrats lehnt die Bundesregierung gleichwohl ab. "An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen", heißt es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.

Zu den Mieterstrom-Vorschlägen erklärt die Bundesregierung, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach.



04. Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der "Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2019" (19/23825) vor. Diese Risikoanalyse befasst sich mit den Auswirkungen eines angenommenen "Erdbebens in der Niederrheinischen Bucht, insbesondere mit den Auswirkungen im Bereich der Großstadt Köln". Im Gegensatz zu anderen Gefahren wie Hochwasser, Sturzfluten und Stürmen fehle es in Deutschland "an kontinuierlicher Erfahrung im Umgang mit beziehungsweise ein grundsätzliches Bewusstsein der Gefahr Erdbeben", schreiben die Autoren. Dies mache eine theoretische Vorbereitung auf Erdbebenereignisse aufgrund plausibler seismologischer Gefährdungsszenarien und deren Risikoanalysen umso wichtiger.

Solche Risikoanalysen dienen den Angaben zufolge der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. "Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine verbesserte, risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen", heißt es in der Vorlage weiter. .

Danach wurden seit dem Jahr 2012 sieben weitere Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich im Jahr 2012 auf "Extremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen" und "Pandemie durch Virus Modi-Sars" sowie - im Jahr 2013 - "Wintersturm". Es folgten 2014 die Risikoanalyse "Sturmflut" und 2015 die Risikoanalyse "Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk". 2016 befasste sich die Risikoanalyse mit einer "Freisetzung chemischer Stoffe" und .2018 mit "Dürre".