Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium hat zwischen Januar und September 2020 rund 45 Millionen Euro für Information und Aufklärung zum Coronavirus ausgegeben. Das geht aus der Antwort (19/23803) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23379) der AfD-Fraktion hervor.
Zur Bewältigung der Herausforderungen in der Coronakrise standen dem Ministerium seit Februar 2020 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 90 Millionen Euro für die Information und Aufklärung der Bevölkerung zur Verfügung. Die Gelder fließen in klassische Medien (Print, TV, Hörfunk) sowie in digitale Medien wie Facebook, Instagram, Youtube, Twitter oder Whatsapp.
Information und Aufklärung hätten eine immense Bedeutung bei der Bewältigung der Pandemie, heißt es in der Antwort weiter. Über die klassischen und digitalen Medien habe die Bundesregierung über die Möglichkeit zum Selbstschutz und die notwendigen Verhaltensregeln informiert.
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt eine Legalisierung von nicht-medizinischem Cannabis weiter ab. Die Gesundheitsgefahren des Cannabis-Missbrauchs seien insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden medizinisch erwiesen, heißt es in der Antwort (19/23736) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22440) der Linksfraktion.
So sei das Risiko für psychische Störungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und Psychosen erhöht. Die bestehenden Verbotsregeln des Betäubungsmittelrechts seien in die von der Bundesregierung verfolgte ausgewogene Drogenpolitik eingebettet. Die Drogenpolitik umfasse Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Schadenreduzierung sowie das Vorgehen gegen Drogenkriminalität.
Berlin: (hib/PK) Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist nach Ansicht der Bundesregierung weiter notwendig, um angemessen und gegebenenfalls kurzfristig auf das dynamische Infektionsgeschehen reagieren zu können. Aktuell werde in Deutschland wieder ein sehr deutlicher Anstieg der Infektionszahlen registriert, heißt es in der Antwort (19/23771) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23147) der AfD-Fraktion.
Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seien vorrangig die Länder zuständig.
Berlin: (hib/PK) Die Coronakrise stellt Gehörlose nach Einschätzung der Bundesregierung vor besondere Herausforderungen. So falle durch die Masken die Möglichkeit weg, von den Lippen abzulesen, wie dies rund 30 Prozent der gehörlosen Menschen bei der Verständigung täten, heißt es in der Antwort (19/23824) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23021) der AfD-Fraktion.
Um gehörlosen Menschen die Informationen über das Virus zugänglich zu machen, müssten diese aufbereitet werden. Der Verzicht auf eine zu komplexe Sprache sei dabei ebenso ein Mittel wie das Untertiteln von Videos und das Einblenden von Gebärdendolmetschern bei Reden.
Vor allem zu Beginn der Pandemie hätten aktuelle Informationen in Gebärdensprache nicht zeitgleich oder zeitnah zur Verfügung gestanden. Auch jetzt stünden noch immer nicht alle Informationen für Gehörlose in ausreichendem Maß zur Verfügung. Die Bundesregierung sei bestrebt, das Informationsangebot auszubauen.
Berlin: (hib/PK) Das Robert-Koch-Institut (RKI) erfasst nach Angaben der Bundesregierung wöchentlich die Details der Corona-Testzahlen. Dazu würden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren zusammengeführt, heißt es in der Antwort (19/23686) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23293) der AfD-Fraktion.
Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/23848) nach der Suizid-Prävention in Deutschland. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen sich in den vergangenen zehn Jahren das Leben genommen oder einen Suizidversuch unternommen haben.