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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 9. November 2020

  1. Grüner Wasserstoff: Kooperation mit Marokko geplant
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  2. Aufwendungen für Entwicklung im Jahr 2020
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  3. Entwurf für Reform des Bauträgervertragsrechts in Arbeit
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  4. Regierung gibt Auskunft zu Einzelplan 07
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  5. Mieterschutz während der Covid-19-Pandemie
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  6. Gesetz gegen Rechtsextremismus soll zeitnah angepasst werden
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort


01. Grüner Wasserstoff: Kooperation mit Marokko geplant

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Marokko zählt nach Angaben der Bundesregierung zu den Vorreitern bei erneuerbaren Energien und bietet besonders gute Voraussetzungen für die Produktion von grünem Wasserstoff. Daher sei sie auch eine "Allianz zur Entwicklung des Power-to-X-Sektors" mit dem Königreich eingegangen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/23810) auf eine Kleine Anfrage (19/23026) der FDP-Fraktion. Hierbei handle es sich um eine gemeinsame Absichtserklärung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) und des marokkanischen Ministeriums für Energie, Bergbau und Umwelt (MEME). Im Rahmen dieser bilateralen Allianz erkläre das MEME seine Bereitschaft, Forschungs- und Investitionsprojekte im Power-to-X-Sektor umzusetzen. Das BMZ erkläre sich bereit, die Umsetzung von Projekten im Rahmen der bilateralen finanziellen und technischen Zusammenarbeit zu fördern. "Beide Seiten bekräftigen zudem ihr Interesse, zukünftig Absatzmärkte in Deutschland und Europa für grünen Wasserstoff und seine Folgeprodukte aus Marokko zu erschließen", heißt es in der Antwort.



02. Aufwendungen für Entwicklung im Jahr 2020

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Zuwendungen des Bundes aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2020 führt die Bundesregierung in einer über 250 Seiten zählenden tabellarischen Anlage im Rahmen einer Antwort (19/23813) auf eine Kleine Anfrage (19/22827) der AfD-Fraktion auf. Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen des Parlamentarischen Auskunftsanspruchs stelle die Bundesregierung "alle relevanten, verfügbaren Informationen" bereit, um dem Deutschen Bundestag die Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte zu ermöglichen, betont sie darin.



03. Entwurf für Reform des Bauträgervertragsrechts in Arbeit

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet an einem Gesetz zur Modernisierung des Bauträgervertragsrechts. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/23811) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23383). Grundlage seien die in dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht enthaltenen Empfehlungen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen für einen Gesetzentwurf solle dem Vorschlag der Arbeitsgruppe, den Vertragsparteien zwei Alternativen der vertraglichen Gestaltung zu eröffnen, gefolgt werden. Die Vertragsparteien erhielten damit die Möglichkeit, sich für dasjenige Vergütungsmodell zu entscheiden, welches ihrer wirtschaftlichen Situation am besten gerecht wird.

Die Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht habe zu der Frage, ob zur Absicherung des Bestellers auch Versicherungen zugelassen werden sollten, keine Empfehlung ausgesprochen. Innerhalb der Bundesregierung sei hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Weiter heißt es, die Bundesregierung sehe weiterhin Regelungsbedarf zur Erleichterung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei größeren Objekten, insbesondere solchen des Geschosswohnungsbaus. Dies entspreche dem grundsätzlichen Befund der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht.



04. Regierung gibt Auskunft zu Einzelplan 07

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Details des Einzelplans 07 im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2021 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23847) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23260). Die Abgeordneten hatten unter anderem nach Ausgaben für den Verbraucherschutz gefragt, zur Förderung von Innovationen sowie nach Projekten, die von der Bundesregierung bezuschusst werden.

Weitere Fragen betrafen die für das digitalisierte Arbeiten geeignete Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften im Rahmen des "Pakts für den Rechtsstaat". Da dies nicht Gegenstand des Pakts sei, könne die Bundesregierung keine Aussage zu etwaigen Veränderungen treffen, heißt es dazu. Die Digitalisierung in der Justiz habe für die Bundesregierung eine hohe Priorität und werde auch vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs durch das BMJV im Hinblick auf die Bundesgerichte sowie den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorangetrieben. Zu einer Frage nach etwaigen Bedarf, den Bundeshaushalt 2021 Einzelplan 07 aufzustocken, um weitere Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu finanzieren oder mit den Ländern mitzufinanzieren, schreibt die Bundesregierung, nach aktuellem Stand sei der laufende Betrieb für die Kapitel 0713 bis 0717 bis Ende 2021 gesichert. Eine Mitfinanzierung der Ausgaben der Länder aus dem Einzelplan 07 sei aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Zu Fragen nach Handlungsbedarf für den Bund aufgrund der Kritik der Vizepräsidentin der EU-Kommission Vera Jourová schreibt die Bundesregierung, die deutsche Justiz arbeite - insgesamt betrachtet - zügig und qualitativ auf sehr hohem Niveau. Das gelte insbesondere auch im europäischen und internationalen Vergleich. In Einzelfällen könne es zu überlangen Gerichtsverfahren kommen.



05. Mieterschutz während der Covid-19-Pandemie

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Eine umfassende quantitative Angabe zum gesamten Ausmaß an Mietrückständen bei Wohn- und Gewerberaumvermietungen in Deutschland liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Wie es in der Antwort (19/23812) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23437) heißt, ist nach den der Bundesregierung bekannten Umfragen von Mieter- und Vermieterverbänden und nach Rückkopplung mit Mieter- und Vermieterverbänden ein nur geringer Anstieg der Mietrückstände im Wohnbereich infolge der Covid-19-Pandemie zu konstatieren. So habe beispielsweise eine Umfrage des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) ergeben, dass zwischen April und Juni 0,62 Prozent der Wohnraummietverhältnisse von Mietrückständen betroffen waren; im selben Zeitraum seien für zusätzlich 0,33 Prozent der Mietverhältnisse Stundungen beantragt worden. Die Bundesregierung begrüße die Kooperationsbereitschaft vieler Vermieterinnen und Vermieter von Wohnraum, heißt es weiter in der Antwort. Eine systematische Übersicht über entsprechende Vereinbarungen liege ihr nicht vor.

Das geringe Ausmaß an pandemiebedingten Mietausfällen bei Wohnraummieten zeigt laut Bundesregierung, dass sich die eingespielten Sozialsysteme für das Wohnen wie das Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des Sozialgesetzbuches in Kombination mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen in der Krise bewähren. Vor diesem Hintergrund werde auch für den weiteren Verlauf der Pandemie kein problematisches Ausmaß an Zahlungsschwierigkeiten bei Mieterinnen und Mietern erwartet. Gleichwohl beobachte die Bundesregierung weiter sorgfältig die Entwicklung zum Pandemiegeschehen und die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Über verlässliche Informationen zu pandemiebedingten Zahlungsschwierigkeiten, Mietschulden und Kündigungen bei Gewerbevermietungen verfüge die Bundesregierung nicht. Sie verfolge die Situation der Gewerbetreibenden sehr genau und prüfe ständig den Bedarf weiterer gegebenenfalls notwendiger Hilfs- und Unterstützungsleistungen.

Weiter heißt es in der Antwort, es seien derzeit keine weiteren Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern von Wohnraum vor etwaigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geplant. Die Bundesregierung prüfe jedoch fortlaufend, ob weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Dies betreffe insbesondere erweiterte Unterstützungen von Gewerbemietern.



06. Gesetz gegen Rechtsextremismus soll zeitnah angepasst werden

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung arbeitet mit Nachdruck daran, zeitnah einen Entwurf für ein weiteres Gesetz zu erarbeiten, mit dem kurzfristig einzelne betroffene Inhalte des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung vom 27. Mai 2020 angepasst werden sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23867) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23500). Die Fraktion hatte kritisiert, dass das Gesetz ein Jahr nach dem Anschlag von Halle noch nicht in Kraft ist, und wollte unter anderem wissen, was die Bundesregierung tut, um wirksam zu verhindern, dass es weiterhin nicht in Kraft treten kann.

Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Bundestag das Gesetz am 18. Juni 2020 mit großer Mehrheit beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat sowie nach der Zuleitung des Gesetzes an den Bundespräsidenten sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 17. Juli 2020 veröffentlicht worden. Das Bundespräsidialamt habe die Bundesregierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2020 darüber informiert, dass der Bundespräsident das Ausfertigungsverfahren im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetze, um die Verabschiedung des Änderungsgesetzes abzuwarten.

Weiter heißt es in der Antwort, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffe das Gesetz nicht unmittelbar. Gleichwohl ergebe sich aus der vom Gericht vorgenommenen Verfassungsauslegung, dass auch einige wenige Normen des Gesetzes zu überarbeiten sind, darunter die Erweiterung der Bestandsdatenauskunftsregelung auf Telemediendienstanbieter. Der Bundesregierung sei von der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Regelungen ausgegangen. Hierbei habe sie die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften aufmerksam verfolgt. Im Übrigen sei die Prüfung der Bundesregierung noch nicht beendet, heißt es abschließend.