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Bundesrat billigt Wahlrechtsänderungen

Sitzung des Bundesrates heute am 6. November 2020

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes gebilligt, das der Bundestag zuvor beschlossen hatte. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Keine grundlegende Änderung des Wahlsystems

Das Gesetz hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest. Dabei ist die Personenwahl von Wahlkreisbewerbern nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert. Die gewonnenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Es bleibt bei der 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhung zum Ausgleich von Überhangmandaten. Weiterhin sollen die Sitze auch in einem ersten Schritt nach festen Sitzkontingenten der Länder und in einem zweiten bundesweit verteilt werden. So werden die Bundestagsmandate föderal ausgewogen vergeben. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, und ziehen Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich.

Weitere Vergrößerung vermindern

Damit sich der Bundestag nicht mehr so stark vergrößert, beginnt der Ausgleich von Überhangmandaten künftig erst nach dem dritten Überhangmandat. Außerdem werden Wahlkreismandate auch auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet. Die Zahl der Wahlkreise sinkt nach der nächsten Bundestagswahl von 299 auf 280.

Hintergrund: Bundestag stark angewachsen

Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht. Eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen.

Reformkommission soll grundlegende Fragen klären

Das Gesetz schafft zudem eine Reformkommission beim Bundestag. Sie befasst sich mit Fragen des Wahlrechts und erarbeitet Empfehlungen. Dabei soll sie sich laut Bundestagsbeschluss auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten. Darüber hinaus wird das Gremium Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen.