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Polizeirevier Bundesautobahnen: Fahren unter dem Einfluss von Alkohol.

BAB 14 – Fahren unter dem Einfluss von Alkohol

Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde am 17.03.2017, gegen 07:30 Uhr, nahe der Ortslage Petersberg der slowakische Fahrer eines Kleintransporters Fiat Ducato festgestellt, bei dem die orangefarbene Warntafel nicht ordnungsgemäß befestigt war. Dieser wurde an der Anschlussstelle Halle-Trotha einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass unter dem Einfluss von Alkohol (2,01 ‰) fuhr. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

 

BAB 9 – Verstoß Ladungssicherung

Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise wurde der Fahrer eines LKW VW Crafter angehalten und auf dem Rasthof Osterfeld am 17.03.2017, gegen 04:30 Uhr, kontrolliert. Dabei wurde bekannt, dass die mitgeführte Ladung, die aus Tiefkühlware bestand, nicht ordnungsgemäß gesichert war. Vor der Weiterfahrt musste der Fahrer diesen Mangel beheben. Er hat nun ein Bußgeld von 60,- Euro zu erwarten.

 

BAB 38 – Nötigung im Straßenverkehr

Der Fahrer eines PKW VW erstatte am 16.03.2017 bei der Autobahnpolizei eine Anzeige. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass  er gegen 15:45 Uhr Richtung Leipzig fuhr. Nahe Eisleben hielt der Fahrer eines Kleintransporters VW Crafter einen zu geringen Sicherheitsabstand ein. Dieser soll etwa 5 Meter betragen haben. Anschließend wechselte der VW Crafter-Fahrer auf den rechten Fahrstreifen und überholte, fuhr wieder auf den linken Fahrstreifen und bremste den PKW aus. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

 

Weißenfels – Geschwindigkeitskontrolle

Eine Geschwindigkeitskontrolle wurde am 16.03.2017, im Zeitraum von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, auf der Bundesstraße 91, durchgeführt. Hier wurden 1.153 Fahrzeuge gemessen und 11 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Das schnellste Fahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 138 km/h, obwohl eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgelegt ist.

 

BAB 9 – Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

Am 16.03.2017, gegen 01:45 Uhr, wurde der Fahrer eines PKW Renault, nahe der Ortschaft Bad Dürrenberg, festgestellt. Dieser fuhr, obwohl sein PKW seit Januar 2017 nicht pflichtversichert ist. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.