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Zoll News : 49 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sichergestellt.

Zoll am Frankfurter Flughafen stellt 49 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr sicher.

Bereits am 14. Januar stellten Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main 49 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak aus dem Irak sicher. Bei der Kontrolle von Reisenden kontrollierten sie auch einen 33-jährigen Mann irakischer Staatsangehörigkeit im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Dabei stellten sie in den beiden Reisekoffern des Mannes den unversteuerten Wasserpfeifentabak der Marke "Al Fakher" fest.

"Der Reisende erklärte, dass der Wasserpfeifentabak ( Foto )  für einen Freund in den Niederlanden bestimmt sei der dort eine Shisha Bar betreibe" so Markus Becker, Pressesprecher beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Gegen den Mann wird wegen versuchter Steuerhinterziehung ermittelt. Der Tabak wurde beschlagnahmt. Der so verhinderte Tabaksteuerschaden beträgt 1.078,00 Euro.

Zusatzinformation: Unversteuerter Tabak unterscheidet sich nicht von anderen Schmuggelgütern. Auch Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Der Mindeststeuersatz beträgt 22 Euro pro Kilogramm, je nach Sorte und Kleinverkaufspreis. Als Nachweis der Versteuerung müssen auf den Tabakwaren deutsche Steuerabzeichen angebracht sein. Ansonsten ist die Einfuhr illegal.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung birgt das Rauchen von Wasserpfeifentabak zudem hohe gesundheitliche Risiken. Der oft hohe Glyceringehalt, gerade bei den aromatisierten Sorten, gilt als gesundheitsschädlich. Hohe Konzentrationen können zu Reizungen des Kehlkopfes oder der Nasenschleimhäute führen. Bedenklich sind außerdem z.B. die enthaltenen Konservierungsstoffe oder Aromen. Das chemische Verhalten dieser Stoffe bei Verbrennung ist unbekannt.

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