header-placeholder


image header
image
news boerde

Fehlerhafte Bekanntmachungen in Haldensleben !

Beschlüsse der letzten zwei Jahre unwirksam.

Haldensleben – Der Verwaltung und den Stadträten der Stadt Haldensleben steht eine enorme zusätzliche Arbeitsbelastung bevor. Im Schlimmsten Fall müssen sämtliche Ratsbeschlüsse der letzten zwei Jahre neu beschlossen werden. Denn nach Aussagen von Kommunalrechts-Experten dürften die in dieser Zeit gefassten Beschlüsse unwirksam sein.

Die Nachricht erreichte Bürgermeisterin Regina Blenkle vor einigen Tagen.

Im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung wurden von dritter, fachmännischer Seite die Formalien des Zustandekommens der Änderungssatzung überprüft. Im Ergebnis hieß es, dass diese Änderung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sein dürfte.
 
Als Ursache wurde eine Entscheidung des Amtsvorgängers der Bürgermeisterin genannt. Der hatte zum damaligen Zeitpunkt angewiesen, die zuvor übliche Verteilung des Amtsblattes der Stadt (Stadtanzeiger) an alle Haushalte, ab Mitte Januar 2015 einzustellen. Stattdessen wurde die Auflage des Amtsblattes auf weniger als ein Drittel reduziert und nur noch an bestimmten Orten ausgelegt. Sonderausgaben erschienen in noch geringerer Stückzahl unregelmäßig.

Mit dieser Vorgehensweise dürfte gegen die im Kommunalverfassungsgesetz verankerten Bekanntmachungsvorschriften verstoßen worden sein. Das bedeutet: Alle die seit dieser Zeit öffentlich bekanntgegebenen Sitzungseinladungen, Beschlüsse u.a., gelten als nicht ordnungsgemäß veröffentlicht und sind somit unwirksam. 
 
Das Ausmaß der Folgen ist noch nicht überschaubar und wird derzeit geprüft.

Bürgermeisterin Regina Blenkle hat den Landrat, die Kommunalaufsicht und den Stadtratsvorsitzenden über den Sachstand unterrichtet. 

„In Anbetracht der vorläufigen Haushaltsführung habe ich den Landrat gebeten, eine schriftliche Genehmigung zu erteilen, um so schnell wie möglich eine Verteilung des Stadtanzeiger an alle Haushalte zu legitimieren und damit zu einer rechtskonformen Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen zurückzukehren“, so Regina Blenkle.

Eine Antwort vom Landrat liegt noch nicht vor.