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Winkelmeier-Becker/Hoppenstedt: Leid von Hinterbliebenen endlich anerkennen.

Berlin (ots) - Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes beschlossen. Danach sollen Hinterbliebene wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen künftig vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung für ihr seelisches Leid fordern können. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Hendrik Hoppenstedt:

"Mit dem Hinterbliebenengeld wird eine wichtige Forderung von CDU und CSU umgesetzt. Mehr als drei Jahre nach Beginn der Koalition bringt Minister Maas endlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrages ins Kabinett.

Bislang steht Hinterbliebenen bei einer fremdverursachten Tötung naher Angehöriger nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie dadurch selbst einen Schock erleiden, der einer Gesundheitsbeschädigung entspricht. Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust eines nahen Angehörigen ausgleichen. Mit dem Anspruch auf Hinterbliebenengeld kann aber ein Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit den Hinterbliebenen gesetzt und zumindest ein symbolischer Ausgleich des Trauerschmerzes erreicht werden.

Gleichzeitig wird ein Wertungswiderspruch im Schadensersatzrecht beseitigt. Wenn das Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalles am Leben bleibt, hat es derzeit Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögens- und Nichtvermögensschäden. Selbst der kurzfristige, unfallbedingte Nutzungsausfall eines PKW ist zu entschädigen. Im Falle einer Tötung können die Angehörigen dagegen nur Ersatz der durch die Tötung zugefügten Vermögensschäden verlangen, wie zum Beispiel die Kosten der Beerdigung. Ein Schädiger steht derzeit im Falle der Tötung eines Dritten wirtschaftlich besser da als bei einer Körperverletzung. Das ist ungerecht. Da ist es nur recht und billig, wenn auch beim unfallbedingten Verlust des Kindes oder des Ehe- bzw. Lebenspartners, über den man manches Mal ein ganzes Leben lang nicht hinwegkommt, ein Hinterbliebenengeld gezahlt werden muss."