header-placeholder


image header
image
exhaust 517799 960 720

Keine höheren Steuern durch die Hintertür !


BdSt kritisiert Pläne zur Kfz-Steuererhöhung.

Ein neues Abgasmessverfahren darf nicht dazu führen, dass die Kfz-Steuer steigt! Diese klare Linie vertritt der Bund der Steuerzahler gegenüber den Plänen des Bundeskabinetts. Danach soll eine neue Test-Prozedur zur Ermittlung der Emissionswerte bei Pkw umgesetzt werden. BdSt-Präsident Reiner Holznagel warnt: „Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür! Das neue Messverfahren würde zu einer Erhöhung der Kfz-Steuer führen, denn die Steuer bemisst sich anhand der CO2-Werte. Schäuble muss handeln, um die Autofahrer nicht stärker zu belasten und das geltende Recht an die höheren Messwerte anzupassen.“

Das neue WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) führt regelmäßig zur Messung höherer CO2-Werte. Das Problem: Damit erhöht sich mittelbar auch die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw, die ab September 2018 zugelassen werden – denn diese wird auf Basis des CO2-Ausstoßes berechnet. Mit dem neuen Messverfahren werden die Steuern also durch die Hintertür erhöht. Bis 2022 rechnet das Ministerium mit Mehreinnahmen von mehr als 1 Milliarde Euro. Das geht nicht, findet der Bund der Steuerzahler und hatte deshalb bereits in der vergangenen Woche in einer Stellungnahme Nachbesserungen gefordert. Das Ministerium hatte einen Referentenentwurf zum 6. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz verschickt und von den Verbänden eine Positionierung binnen eines Tages eingefordert. Das hatte der Bund der Steuerzahler ebenfalls kritisiert, denn eine werthaltige Analyse ist binnen 24 Stunden kaum möglich. 

Hintergrund

Seit dem Jahr 2009 bemisst sich die Kfz-Steuer neben dem Hubraum zusätzlich nach dem CO2-Ausstoß eines Pkw. Je höher der Schadstoffausstoß, desto höher ist die Steuer: Ab einer Freigrenze von 120 g/km wird pro Gramm darüber ein Steuersatz von zwei Euro erhoben. Seit 2012 liegt die Grenze für Neuzulassungen bei 110 Gramm je Kilometer und seit dem Jahr 2014 bei 95 Gramm je Kilometer. Wird für das Fahrzeug ein höherer CO2-Wert ausgewiesen, wird die Kfz-Steuer entsprechend teurer.