Plenarsitzung des Bundesrates am 18.09.2020
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Minderjährige umfassender vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Am 18. September 2020 fasste er dazu eine Entschließung, die sich an Bundestag und Bundesregierung richtet.
Schutzniveau erhöhen
Die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, von einschlägig vorbestraften Personen erneut sexuell missbraucht zu werden, sei anhaltend aktuell. Daher müsse das Schutzniveau für Minderjährige erhöht werden, betont der Bundesrat.
Für immer im Führungszeugnis
Er erinnert an seinen Gesetzentwurf zur zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Sexualdelikten an Kindern im erweiterten Führungszeugnis (Drs. 645/19). Dieser liegt dem Bundestag seit März 2020 vor. Mit der aktuellen Entschließung bitten die Länder den Bundestag, sich zeitnah mit diesem Vorschlag zu befassen.
Wissenschaftliche Evaluierung
An die Bundesregierung richtet sich die Aufforderung, eine wissenschaftliche Evaluierung der Kinderschutzverfahren zu veranlassen, durch die - insbesondere mit Verlaufsstudien - die Wirksamkeit familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen für das Kindeswohl erforscht wird. Dies hatte die Kommission Kinderschutz in ihrem Abschlussbericht vom Februar 2020 empfohlen - sie war nach den Missbrauchsfällen von Staufen 2017 eingesetzt worden.
Bundesregierung und Bundestag am Zug
Die Entschließung wurde Bundesregierung und Bundestag zugeleitet. Diese entscheiden, ob sie die Vorschläge der Länder umsetzen wollen. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es allerdings nicht.