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Reise-News: Coronavirus / Bosnien und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 16. Juli 2020

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19external arrow icon und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina weiterhin gewarnt.

Ab dem 16. Juli 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, und Staatsangehörige aus Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein wieder gestattet unter der Voraussetzung, dass bei Einreise ein negativer COVID-19-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Diese Regelung gilt auch für alle Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis eines EU-Mitgliedstaats oder Islands, Norwegens, der Schweiz und Liechtensteins, eines Visum eines EU-Mitgliedstaats oder ein Schengen-Visum für mehrmalige Einreise verfügen.

Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.

In der Föderation Bosnien und Herzegowina und in der Republika Srpska ist ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen einzuhalten, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt auch der Öffentlichkeit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.