3. Februar 2018
Investitionen in Kryptowährungen versprechen hohe Renditen. Und trotz erheblicher Kursschwankungen steigen viele Privatanleger ein. Experten warnen, dass sich hinter verlockenden Angeboten auch verbotene Schneeballsysteme verstecken können.
Immer mehr Verbraucher interessieren sich für Kryptowährungen. Glauben sie den Werbeversprechen begeben sich viele in dubiose Investitionen. Die vom Bundesjustizministerium geförderten Marktwächter warnen davor, dass die Angebote oft völlig intransparent sind und die Geschäftsmodelle unverständlich. Nähere Informationen gibt es häufig nur nach Kontaktaufnahme oder Registrierung auf den werbenden Webseiten. Oftmals fehlt hier aber das Impressum gänzlich oder die Anbieter haben ihren Sitz im Ausland.
Jüngst machte Facebook auf sich aufmerksam, da es Werbung für Kryptowährungen auf seiner Plattform verbot. Es gebe zu viele Anbieter mit betrügerischen Absichten, begründete Facebook das Verbot.
Risiken von Investitionen in Kryptowährungen
Für Anleger besonders reizvoll: In eine Währung ohne Währungshüter, ohne staatliche Eingriffe oder regulierende Banken zu investieren, birgt erhebliche Risiken zugunsten höherer Renditen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt deshalb:
Verlustrisiko
Da die Handelsplattformen keiner behördlichen Aufsicht unterliegen, wird auch nicht geprüft, ob die Plattformen einheitliche Sicherheitsstandards erfüllen. Verbraucher können deshalb ihr Geld verlieren. Die Handelsplattformen sind technisch anfällig für den Diebstahl virtueller Währungen und aufgrund der Anonymität des Handels sind sie ein besonders attraktives Ziel für Kriminelle, zum Beispiel für Hacker.
Fehlende Schutzmechanismen wie Einlagensicherung
Verbraucher sollten bedenken, dass Handelsplattformen keine Banken sind, die ihre Kryptowährungen als Einlage verwalten. Verliert eine Handelsplattform Geld oder muss sie ihre Geschäftstätigkeit aufgeben, besteht kein spezieller Schutz, wie beispielsweise bei Einlagensicherungssystemen.
Fehlender digitaler Verbraucherschutz
Wenn Verbraucher Kryptowährungen nutzen, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, sind sie nicht durch EU-Recht geschützt. Sie haben also beispielsweise kein Recht auf Erstattung, wie Sie es bei Überweisungen über eine herkömmliche Bank oder ein anderes Zahlungskonto hätten. Nicht genehmigte oder falsche Belastungen der digitalen Geldbörse (Digital Wallet) können daher in der Regel nicht rückgängig gemacht werden.
Wertverlust
Nimmt die Beliebtheit einer bestimmten Virtual Currency ab, kann ihr Kurs massiv und dauerhaft einbrechen. Diese Kursunbeständigkeit hat auch Auswirkungen, wenn Verbraucher Kryptowährungen als Zahlungsmittel nutzen möchten. Wenn Verbraucher dagegen ihr Geld, auf ein herkömmliches Bankkonto einzahlen, können sie davon ausgehen, dass dessen Wert weitgehend stabil bleibt.
Anonymität der Zahlungspartner
Transaktionen in Kryptowährungen sind öffentlich, die Eigentümer und Empfänger dieser Transaktionen jedoch nicht. Die Transaktionen lassen sich kaum zurückverfolgen und bieten Nutzern ein hohes Maß an Anonymität. Das Netzwerk der Kryptowährungen kann daher für Transaktionen verwendet werden, die kriminellen Handlungen wie der Geldwäsche dienen. Ein solcher Missbrauch kann auch für Verbraucher Folgen haben, wenn sie die Währungen legal nutzen: Strafverfolgungsbehörden können Handelsplattformen schließen und ihnen damit den Zugang zu ihren Guthaben verwehren.
Quelle Bundesregierung / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)