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CDU guessau hardy

STATEMENT VON HARDY PETER GÜSSAU.

Zur heute veröffentlichten Berichterstattung der Volksstimme, insbesondere in dem Artikel „Ein Fall für zwei“ nehme ich wie folgt Stellung:

Ich lasse mir meine Integrität nicht durch Unwahrheiten und Mutmaßungen in Artikeln der Volksstimme zerstören.

Der Verfasser des heutigen Beitrags hat unter Verstoß gegen journalistische Mindeststandards davon abgesehen, mir vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Seine erneuten diffamierenden und wahrheitswidrigen Unterstellungen weise ich zurück.

Ich werde gegen diese Berichterstattung rechtlich vorgehen.

Der Autor dieser Abhandlungen begründet schon seit Monaten seine Behauptungen mit Auszügen aus elektronischen Mitteilungen. Diese Korrespondenz befindet sich in der über 2.900 Seiten umfassenden Akte der Staatsanwaltschaft Stendal in dem Ermittlungsverfahren wegen der Fälschung der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Stendal. Hierbei wird aus der Akte, die dem Mitarbeiter der Volksstimme vorliegt, in Teilen immer wieder wörtlich zitiert. Der Autor der Volksstimme stellt dabei Mutmaßungen und eigene Wertungen an und nimmt dabei billigend in Kauf, dass ein Urteil unabhängiger Richter in einem Strafverfahren beeinflusst wird.

Er hält die Mindeststandards der journalistischen Tätigkeit nicht ein und unterstellt mir, Mittäter einer Straftat zu sein. Ich stelle erneut klar, dass ich kein Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin oder war und dass ich mich auch keiner Straftat schuldig gemacht habe.

Ich habe nicht gefälscht, nicht vertuscht, nicht getarnt und auch nicht getrickst.



Hardy Peter Güssau

Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt.