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Grillsaison beginnt offiziell am 1. April: Grillvergnügen auf acht Plätzen in der Ottostadt.

Ab 1. April ist die Grillsaison in der Ottostadt Magdeburg offiziell eröffnet. Pünktlich mit den steigenden Temperaturen und passend zum sonnigen Frühlingswetter können sich die Elbestädter wieder auf den acht ausgewiesenen Grillplätzen der beliebten Freiluftbeschäftigung widmen.
 
Die Grillplätze der Ottostadt befinden sich im Stadtpark nahe der Brücke am Wasserfall, nördlich der Fußgängerbrücke nach Cracau und auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs. Außerdem gibt es Grillwiesen im Herrenkrug in Höhe Fitnesscenter und auf der Grünfläche Radstation/ An der Elbe (Wiesenpark). Darüber hinaus kann im Florapark auf der Grünfläche am Teich, in der Fröbelstraße und in der Glacis nahe dem Adelheidring gegrillt werden.
 
Einer der beliebtesten Plätze ist die Grillwiese im Nordpark am Hohenstaufenring. Hier treffen sich an lauen Abenden viele Studierende, um bei Würstchen und Bier den Studientag ausklingen zu lassen. Beschwerden über Lautstärke oder das Verhalten auf den Grillwiesen gibt es nur selten.
 
Jedoch sind alle Grillfreunde dazu angehalten, Müll nicht achtlos auf den Flächen zurückzulassen, sondern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Asche und Holzkohlereste sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Die öffentlichen Papierkörbe in den Parkanlagen sind nicht für den Müll, der beim Grillen anfällt, ausgelegt. Es liegt in der Eigenverantwortung der Griller, für die Sauberkeit auf den Plätzen zu sorgen. Nur so kann es auf den ausgewiesenen Flächen auch in Zukunft ein ungetrübtes Grillvergnügen geben.
 
Für ein entspanntes und angenehmes Miteinander sollten auf den Grillplätzen folgende Regeln beachtet werden:
 
1. Der Grillplatz darf von allen Bürgern der Landeshauptstadt Magdeburg und deren Gästen benutzt werden und ist unentgeltlich.
2. Die Nutzung der Grillplatzfläche geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Benutzer haften finanziell für Schäden, die während der Benutzung an der Fläche entstehen.
3. Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
4. Der Verkauf von Waren aller Art – einschließlich der Abgabe von Getränken und Speisen – ist untersagt.
5. Die Grillfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
6. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Der Grillplatz darf zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht genutzt werden.
7. Hunde sind an der Leine zu führen.
8.Zelten, Campieren und Übernachtungen sind verboten.
9. Das Befahren, Parken und Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
 10. Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht, die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.