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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Auswirkungen des Corona-Virus auf die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt

Montag, den 9. März 2020

Willingmann: Im Ernstfall stehen bis zu 400 Mio. Euro an Liquiditätshilfen für Unternehmen bereit

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann wird am morgigen Dienstag in Berlin mit seinen Amtskollegen der Bundesländer sowie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Wirtschaft und mögliche Hilfsmaßnahmen beraten. „In den kommenden Wochen und Monaten wird es darum gehen, die Folgen für die Wirtschaft möglichst gering zu halten und Arbeitsplätze zu sichern“, erklärte Willingmann im Vorfeld des Treffens.

„Bislang bekommen vor allem Messeveranstalter und Hoteliers die Auswirkungen der Corona-Ausbreitung zu spüren, dabei wird es aber aller Voraussicht nach nicht bleiben. Auch in Sachsen-Anhalt müssen sich die Unternehmen unter anderem auf Lieferengpässe, Handels- und Produktionseinschränkungen sowie Nachfragerückgänge einstellen.“ Sollte es in diesem Zusammenhang bei Unternehmen zu Liquiditätsengpässen kommen, gebe es aber schon jetzt umfangreiche Unterstützungsangebote“, betont der Minister. „Im Ernstfall stehen für Unternehmen in Sachsen-Anhalt bis zu 400 Millionen Euro Hilfsgelder bereit, mit denen sogar bis zu 600 Millionen Euro an Liquidität gesichert werden kann.“

Unternehmen, die bedingt durch die Ausbreitung des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sich üblicherweise zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.

Für kurzfristige Finanzierungslinien wie Kontokorrentausweitung ist die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt der passende Ansprechpartner. Aktuell beträgt das verfügbare Volumen für Bürgschaften rund 156,6 Millionen Euro; weitere rund 48,5 Millionen Euro könnten in Form von Garantien oder Beteiligungen ausgereicht werden. Mit diesen insgesamt rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank lassen sich Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen absichern (Hintergrund: Aktuell werden durchschnittlich rund 75% des Kreditvolumens verbürgt bzw. garantiert, davon tragen Bund und Land zusammen rund 70%). Bislang lagen der Bürgschaftsbank noch keine Anfragen von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus vor.

Die Investitionsbank bietet Tilgungsdarlehen mit mittleren oder längeren Laufzeiten an. Diese können relevant sein, wenn die Betriebsmittelfinanzierung grundsätzlich im Unternehmen neu strukturiert werden soll. Im Mittelstands- und Gründerfonds stehen aktuell freie Mittel in Höhe von rund 112 Millionen Euro für Darlehensvergaben zur Verfügung; im KMU-Folgefonds sind weitere 94 Millionen Euro verfügbar. Gegenwärtig verzeichnet die Investitionsbank noch keine erhöhte Nachfrage. Die Angebote von Bürgschaftsbank und Investitionsbank aufsummiert ergeben unterm Strich Hilfsgelder von rund 400 Millionen Euro, die ab sofort beantragt werden könnten und mit denen sich Liquidität in Unternehmen im Umfang von rund 600 Millionen Euro sichern lässt.

Mit Blick auf das Krisentreffen in Berlin erklärte Willingmann: „Eine weitere wichtige Maßnahme besteht darin, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Insofern begrüße ich es sehr, dass sich der Koalitionsausschuss in Berlin hierzu bereits verständigt hat, weil Kurzarbeit ein effektives Instrument ist, um Arbeitsplätze in temporären Krisen zu sichern. Sollte die Konjunktur noch stärker einbrechen, muss sich die Bundesregierung aber auch rechtzeitig auf Investitionsprogramme verständigen, um einer möglichen Abwärtsspirale entgegen zu wirken.“