Berlin: (hib/SCR) Mit unter anderem dem Ende des Steuerprivilegs für Diesel und der Einführung einer Elektroquote für Pkw können nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) in den kommenden Jahren die "strategischen Weichen für die Verkehrswende" gestellt werden. Konkret schlägt der SRU in einem Sondergutachten ("Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor") vor, für das Jahr 2025 eine verbindliche Quote von mindestens 25 Prozent rein elektrischer Fahrzeuge bei den Neuzulassungen festzuschreiben. 2030 soll die Quote demnach bei mindestens 50 Prozent liegen. Das Gutachten liegt als Unterrichtung (19/1100) vor.
Das Expertengremium fordert in dem Gutachten zudem, dass sich die Bundesregierung für "anspruchsvolle Zielvorgaben" für EU-Flottengrenzwerte 2025 und 2030 einsetzen solle. Die Grenzwerte sollten zudem zu Flottenzielwerten für den durchschnittlichen Endenergieverbrauch weiterentwickelt werden. Nach Ansicht des SRU sollen die Zielwerte zudem mit antriebsspezifischen Mindesteffizienzvorgaben kombiniert werden. Auch Grenzwerte bzw. Effizienzvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge sollten nach Auffassung des SRU eingeführt werden.
Mit Blick auf den Schiffsverkehr fordert der SRU, auf nationaler Ebene das Steuerprivileg für Schiffskraftstoff - als einen "ersten Schritt hin zu mehr Kostenwahrheit" - abzuschaffen. Auf europäischer Ebene müsse auf eine CO2-Bepreisung des Kraftstoffes hingearbeitet werden. Bis 2050 solle im Rahmen der International Maritime Organization eine vollständige Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs angestrebt werden.
Handlungsbedarf sieht der SRU ebenfalls im Luftverkehr. Auch hier schlägt das Gremium eine Kombination nationaler, europäischer und internationaler Maßnahmen vor. National ließe sich demnach durch die Besteuerung von Kerosin eine Wirkung erzielen, wenn dies in Kooperation mit anderen Staaten geschehe. Auf EU-Ebene könne klimapolitisch durch eine Verschärfung der Reduktionsziele gehandelt werden, schlägt der SRU vor.
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion kritisiert die von EU-Kommission und -Rat (Kom (2017) 676 endg.; Ratsdok. 14217/17) vorgeschlagenen neuen Flottengrenzwerte für CO2-Emissionen. In einem Antrag (19/1376) fordert die AfD, diesen Vorschlag als Verletzung der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu rügen. Der Vorschlag würde Strafzahlungen fast nur zu Lasten der deutschen Automobilindustrie nach sich ziehen und zu "gravierenden Entlassungen" bei Herstellern und Zulieferern führen, führt die Fraktion aus.
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die EU-Vorgaben für 2020 zum Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Dies geht aus einer Antwort (19/1219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/904) hervor. Im Jahr 2020 sollen demnach mindestens zehn Prozent des Endenergieverbrauches im Verkehrssektor aus erneuerbaren Quellen stammen.
Berlin: (hib/SCR) Die Umsetzung der "Smart City"-Charta sowie weiterer Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (19/1221) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/934). Darin führt die Bundesregierung unter anderem Forschungsvorhaben und -programme mit Smart-City-Bezug sowie die Beteiligung von Privatunternehmen daran aus. Zudem stellt die Bundesregierung unter anderem dar, an welchen Smart-City-Projekten die Bundesrepublik im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beteiligt ist.
Berlin: (hib/SCR) Die Pläne der Bundesregierung zum europäischen Emissionshandel sowie zu einer möglichen CO2-Bepreisung sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1412). Die Grünen wollen unter anderem wissen, inwiefern eine mögliche CO2-Bepreisung schon Gegenstand von Gesprächen mit G20-Staaten in diesem Jahr war.
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