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Rentenangleichung Ost-West : Soziale Einheit bis 2025 vollendet.

Ab 2025 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. 


Der Rentenwert Ost wird an den im Westen geltenden Rentenwert schrittweise angeglichen. Das hat die Bundesregierung mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen.

Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall wird nun auch in der Rente die Einheit vollendet. Gut sechs Millionen Menschen aus den neuen Bundesländern zahlen derzeit in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie werden davon profitieren, dass es künftig keine Unterschiede mehr bei der Rente gibt.

Ab dem 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert in sieben Schritten angeglichen: im ersten Schritt auf 95,8 Prozent des Westwertes, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt demzufolge der Rentenwert Ost 100 Prozent des Rentenwerts West.

Der Rentenwert (Ost) soll im Verhältnis zum aktuellen Rentenwert betragen:

zum 1. Juli 2018 95,8 Prozent
zum 1. Juli 2019 96,5 Prozent
zum 1. Juli 2020 97,2 Prozent
zum 1. Juli 2021 97,9 Prozent
zum 1. Juli 2022 98,6 Prozent
zum 1. Juli 2023 99,3 Prozent
zum 1. Juli 2024 100 Prozent

Ab dem 1. Januar 2019 wird schrittweise auch die Bewertung der Arbeitsentgelte angepasst. Damit verringert sich nach und nach die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern, so dass zum 1. Januar 2025 die Hochwertung ganz entfällt.

Ab 2025 wird die Rentenanpassung also auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung erfolgen – und zwar für ganz Deutschland. Die Angleichung wird auf die gesetzliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte übertragen. Angeglichen werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen – ebenfalls in sieben Schritten.

Solide Finanzierung der Rentenanpassung

Die Rentenversicherung wird in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten der Angleichung selbst übernehmen. Ab dem Jahr 2022 wird der Bundeshaushalt einen Zuschuss leisten: in 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 wird somit der Bundeszuschuss dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher ausfallen.

Die Kosten der Rentenangleichung steigen mit den Angleichungsschritten von 600 Millionen Euro im Jahr 2018 auf voraussichtlich 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025. Der Bundeszuschuss wird also ab 2025 rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben decken. Ziel ist es, dass die Beiträge zur Rentenversicherung stabil bleiben.

Ost-Rente durch gute Lohnentwicklung gestiegen

Die DDR-Alterssicherung wurde zum 1. Januar 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik mit dem Renten-Überleitungsgesetz einbezogen. Im Renten-Überleitungsgesetz wurde damals festgelegt: Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in ganz Deutschland werden für die neuen Bundesländer andere Berechnungsgrößen als für die alten Bundesländer gelten.

Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist seit dem 1. Juli 1991 von 10,79 Euro auf 28,66 Euro am 1. Juli 2016 gestiegen. Er hat sich also fast verdreifacht.

Der für die alten Bundesländer maßgebende aktuelle Rentenwert hat sich in demselben Zeitraum von 21,19 Euro auf 30,45 Euro um 44 Prozent erhöht. Der aktuelle Rentenwert (Ost) hat sich damit seit der Rentenüberleitung von rund 51 Prozent auf 94,1 Prozent des Westwerts erhöht.

Ausgleich für unterschiedliche Lohnentwicklung

Maßgeblich für die Berechnung der Renten ist die Entwicklung der Löhne. Im Osten werden für die Berechnung die Arbeitsentgelte am Durchschnittsentgelt (West) gemessen. Sie wurden für die Rentenberechnung mit dem Hochwertungsfaktor aufgewertet. Damit wirkte sich das geringere Lohnniveau in den neuen Bundesländern nicht nachteilig auf die Rentenhöhe aus.

Die bis zum 31. Dezember 2024 hochgewerteten Verdienste bleiben erhalten. Daraus bereits ermittelte Entgeltpunkte (Ost), zum Beispiel bei laufenden Renten oder im Versorgungsausgleich, werden zum 1. Juli 2024 durch Entgeltpunkte ersetzt. Sie werden mit dem bundeseinheitlichen aktuellen Rentenwert bewertet.

Vereinbart und jetzt umgesetzt

Bereits im Koalitionsvertrag 2013 wurde vereinbart, den Renten-Angleichungsprozess fortzusetzen. Darin heißt es: "Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist."

Am 24. November 2016 hatten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen auf die Vereinheitlichung der Renten in Ost und West und das Abschmelzen der Hochwertung der Ostentgelte geeinigt. Schrittweise wird nun die Anpassung erfolgen und im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Inkrafttreten soll das Gesetz zum 1. Juli 2018.
Themen:

#rente #politik