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Durchsuchungen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit.

Der Generalbundesanwalt : 

In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen (15. Februar 2017) die Wohnungen von vier islamischen Geistlichen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung der Polizei der genannten Bundesländer durchsucht.

Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht, dass sie Informationen über Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung gesammelt und dem türkischen Generalkonsulat in Köln berichtet haben. Anlass hierfür soll eine Aufforderung des türkischen „Präsidiums für Religionsangelegenheiten“ (türkisch: Diyanet) vom 20. September 2016 gewesen sein, wonach die Gülen-Bewegung für den Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 verantwortlich war.

Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, weitere Beweismittel für die den Beschuldigten zur Last gelegten Taten zu finden.

Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und die noch andauernden Durchsuchungsmaßnahmen derzeit nicht erteilt werden.